Basis-Informationen Auslandsreise-Versicherungen
Zu den bekanntesten Reiseversicherungen gehören die Auslandsreisekrankenversicherung, die Reiserücktrittsversicherung, die Reiseabbruchversicherung, die Reisegepäckversicherung und die Reiseunfallversicherung.
Die wichtigste Reiseversicherung ist die
Auslandsreisekrankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten medizinischer Heilversorgung im Ausland, sowie die Rückführung per Sanitätsflugzeug soweit erforderlich. Die u.U. enormen Kosten hierfür werden nur im Ausnahmefall von den deutschen Krankenkassen getragen, was nicht nur die finanziellen Verhältnisse gefährdet, sondern im Ausland auch dazu führen kann, dass man nicht behandelt wird.
Die Auslandsreisekrankenversicherung ist daher unverzichtbar.
Abhängig vom Reisepreis und der persönlichen Situation kann es sinnvoll sein eine
Reiserücktrittsversicherung oder eine Reiseabbruchversicherung zu vereinbaren.
Die Versicherungen übernehmen die Kosten, wenn eine Reise vor Art abgebrochen werden muss (unerwartete Rückreisekosten)oder gar nicht erst angetreten werden kann (Stornogebühren).
Versicherte Risiken schließen in der Regel Krankheit oder Tod der versicherten Person ein. Je nach Bedingungen können auch Krankheit, tot oder Pflegebedürftigkeit erstgradig Angehöriger oder der Einbruchdiebstahl im Eigenheim versichert sein. Dies ist jedoch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und sollte bei bedarf im Einzelfall geprüft werden.
Als
eher unwichtig gilt die
Reisegepäckversicherung. Die Reisegepäckversicherung ersetzt abhanden gekommenes Reisegepäck, wenn dies aufgrund von Diebstahl oder Raub geschieht. Die Versicherung ist bei Reisenden sehr beliebt, die in Länder der dritten Welt oder mit hoher Kriminalitätsrate reisen.
Jedoch macht diese Versicherung allenfalls sinn, wenn sehr hochwertiges Reisegepäck mitgeführt wird, denn die Anforderung an den Schadensersatz sind hoch, so darf das Gepäck zu keinem Zeitpunkt öffentlich zugänglich unbeaufsichtigt geblieben sein.
Die
Reiseunfallversicherung ist eine gute Lösung, um das erhöhte Risiko eines Unfalls auf Reisen abzudecken, soweit noch kein anderweitiger
Unfallschutz besteht.
Dies gilt insbesondere für Reisen bei denen Bergungs- oder Rettungskosten möglich erscheinen.
Besteht jedoch eine solide Unfallversicherung, so kann auf die Reiseunfallversicherung getrost verzichtet werden.