Wissenwertes über Beteiligungen


Die Laufzeit eines geschlossenen Fonds liegt in der Regel bei 3 – 20 Jahren. Eine Rückzahlung der Anteile erfolgt durch Auflösung des Fonds, z.B. durch Verkauf des Investmentobjektes. Eine vorherige Rückgabe der Fondsanteile ist nicht ohne weiteres möglich und kann über so genannte "Zweitmarktbörsen" abgewickelt werden.

Bei der Investition in geschlossene Fonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit entsprechenden Chancen und Risiken. Neben attraktiven Renditen können Anleger von den zwischen einzelnen Ländern gültigen Doppelbesteuerungsabkommen und den damit verbundenen zusätzlichen Freibeträgen profitieren. Bei Schiffsfonds wirkt sich die "Tonnagesteuer" sehr positiv auf die zu erzielende Nachsteuerrendite aus. Aufgrund des (teilweise) höheren Risikos sind geschlossene Fonds eher nur für erfahrene und risikobewusste Anleger empfehlenswert.

Das sog. Emissionshaus (Emittent)  führt die unterschiedlichen Partner einer unternehmerischen Beteiligung, wie z. B. Reeder, Werften, Bauträger, Private Equity Fonds in einem Gesamtkonzept zusammen, prüft die steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und erstellt ein Gesamtkonzept.

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