Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet seinen Arbeitnehmern eine Betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung anzubieten.

Welche, dass bleibt Ihnen überlassen.

Dabei ist die Direktversicherung die am häufigsten gewählte Form. Weil sie für den Arbeitgeber die einfachste und verwaltungsärmste Form darstellt. Diese kann auch mit anderen Varianten der betrieblichen Altersvorsorge kombiniert werden.

Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine Rentenversicherung die vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird. Die Leistung steht dem Arbeitnehmer bzw. seinen Hiniterbliebenen zu.

Die Beiträge können vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer (durch Entgeltumwandlung) oder von beiden gemeinsam aufgebracht werden.  

Der Arbeitnehmer erhält frühestens zum 60. Lebensjahr eine lebenslange Rente auf Antrag ist auch die Kapitalauszahlung möglich.

Als weitere Bausteine könnte eine Berufsunfähigkeitzusatzversicherung bzw. Hinterbliebenenabsicherung mitvereinbart werden.

Vorteile für Sie als Arbeitgeber

  • Einfacher Abschluss -ohne grossen Verwaltungsaufwand. Das Recht ihres Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung wird erfüllt.

  • Beiträge des Arbeitgebers werden als Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigt.

  • Einsparung von Lohnnebenskosten möglich.

  • Keine Insolvenzversicherungskosten (Beiträge an Pensionssicherungsverein (PSVaG)

  • keine weitere Verpflichtung wenn der Mitarbeiter ausscheidet. Er nimmt den Vertrag einfach mit.


Vorteile für Arbeotnehmer

  • Steuerliche Förderung

    Der Mitarbeiter kann einen Anlagebetrag bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung lohnsteuerfrei (Sozialversiicherungsfrei) in Anspruch nehmen. Der Steuerfreiheit in der Ansparphase steht der nachgelagerten Besteuerung in der Leistungsphase gegenüber. Doch für viele Arbeitnehmer kann dies häufig vorteilhaft sein, weil sie im Ruhestand weniger Einkommen und somit einen niedrigeren Steuersatz haben.

  • Weiterführung nach Arbeitgeberwechsel

    Auch nach dem Ausscheiden aus Ihrem Unternehmen kann der Arbeitnehmer die Direktverrsicherung privat weiterführen.


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