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Eine Pensionskasse ist ein eigenständiger Versorgungsträger , der von einem oder mehreren Unternehmen gegründet wird. Die häufigste Rechtsform dabei ist der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit . Der Arbeitgeber ist Mitglied der Pensionskasse und überweist ihre Beiträge an die Pensionskasse .
Die Pensionskasse ist eine von fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung . Des Weiteren wird zwischen umlagefinanzierten und kapital-gedeckten Pensionskassen unterschieden.
Die Pensionskasse sichert Vorsorgerisiken ab. Zu den Vorsorgerisiken zählen Invalidität, Renteneintritt und Tod. Sie haben als Versorgungsberechtigte einen direkten Rechtsanspruch auf die Leistungen der Pensionskasse . Anders als bei der Unterstützungskasse sind die Arbeitnehmer bei der Pensionskasse direkt versichert und nicht über ihren Arbeitgeber.
Für den Fall das die Pensionskasse insolvent wird, müsste der Arbeitgeber (subsidiäre Haftung) haften.
Sie können als Arbeitnehmer nicht ohne Einwilligung ihres Arbeitgebers in eine Pensionskasse eintreten. Der Arbeitgeber muss eine sogenannte Zusage erteilen und bestimmt auch die Pensionskasse .
Bei der Entgeltumwandlung zahlt der Arbeitgeber den vom Gehalt einbehaltenen Teil direkt in die Pensionskasse ein. Bei Ausscheiden des Arbeitnehmers kann der Arbeitnehmer diese Altersversorgung mit eigenen Beiträgen fortführen.
Pensionskassen bieten eine Garantieverzinsung (Garantiezins aktuell. 2,25 Prozent). Sie investieren das ihr anvertrautes Kapital meist sehr konservativ (mehr in festverzinsliche Wertpapiere als in Aktien).
Im Gegensatz zu Pensionsfonds garantieren Pensionskassen eine Mindestverzinsung.
Die Wertentwicklung von Pensionsfonds bis auf die garantierte Mindestleistung reslutiert wesentlich von der Entwicklung am Aktienmarkt. Wie bei Lebens- und Rentenversicherungen üblich, ist der Anteil, der in Aktien investiert werden darf, auf 35 Prozent begrenzt.Pensionskasse und Einkommensteuer
Beitragszahlungen an Pensionskasse sind steuerlich begünstigt. Wenn ein Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer Beiträge an eine Pensionskasse zahlt, gehören diese Beiträge zum Arbeitslohn. Sie sind genau - wie bei der Direktversicherung - bis zur Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei (bis zu 2.640 Euro im Jahr 2010).Im Rentenalter unterliegen die Zahlungen in voller Höhe der Besteuerung (nachgelagerte Besteuerung). Zusätzlich kann ein Betrag von 1.800 Euro steuerbegünstigt in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Jedoch nur wenn kein Altvertrag einer Direktversicherung mit Pauschalbesteuerung nach §40b des Einkommensteuergesetzes (EStG) besteht oder dieser beitragsfrei gestellt wurde. Auf diesen Zusatzbeitrag müssen allerdings Sozialabgaben entrichtet werden.
Die Beiträge zur Pensionskasse, die aus versteuertem und sozialversicherungspflichtigem Einkommen stammen, können im Rahmen des § 10a EStG als Sonderausgaben abgezogen werden.
Fazit:
Zahlungen in eine Pensionskasse für die eigene Altersversorgung sind sehr sicher. Dabei haftet die Pensionskasse für die Versorgungsansprüche des Arbeitnehmers. Erst bei Insolvenz müsste der Arbeitgeber einspringen. Für den Arbeitnehmer sind die Zahlungen, die der Arbeitgeber an die Pensionskasse leistet, im Rahmen der Grenzen des Einkommensteuergesetzes stark steuerbegünstigt. Die Rendite ist ähnlich der Verzinsung wie bei einer Rentenversicherung.
Störzel-Finanz - Keine Gewähr für Richtigkeit


