weitere Bezeichnungen: Direktzusage, Pensionszusage oder Versorgungszusage.

Die Pensionszusage (Direktzusage) ist einer der fünf im Betriebsrentengesetz geregelten Durchführungswege (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktzusage)

Bei der Direktzusage zahlt der Arbeitgeber die Betriebsrente später selbst an die ehemaligen Arbeitnehmer aus. Der Arbeitgeber leistet keine Zahlungen an irgend eine Versorgungseinrichtung. Die Gelder verbleiben im Unternehmen und können frei verwendet werden.

Die Direktzusage wird meistens allein vom Unternehmen finanziert. Dafür werden in der sogenannten Anwartschaftsphase des Mitarbeiters Pensionsrückstellungen (§ 6a EStG, § 249 HGB) gebildet. Die  Zuführungen zu der Pensionsrückstellung sind steuerlich als Betriebsausgaben absetzbar. Weil sie den Vorsteuergewinn mindern, muss das Unternehmen daher weniger Steuern zahlen und es bleibt mehr Liquidität im Unternehmen. Pensionsrückstellungen sind somit ein Mittel zur Liquiditätserhöhung in Ihren Unternehmen (= Innenfinanzierung). Auch Arbeitnehmer können durch Bruttogeltumwandlung Zahlungen leisten.

Im Rentenalter werden die Leistungen als Versorgungsbezüge bei "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" besteuert. Sofern der Arbeitgeber die Betriebsrente später nicht aus der vorhandenen Liquidität finanzieren will, kann er für eine eigene Rückdeckung sorgen. Das ist der Grund dafür das viele Unternehmen bei gewährten Pensionszusagen entsprechende Rückdeckungsversicherungen (ist eine bestimmte Form einer Lebensversicherung) abschließen.

Ansprüche bei vorzeitigen Ausscheiden

Bei Entgeltumwandlung im Wege einer Direktzusage oder Unterstützungskasse ist die Höhe der "unverfallbaren Anwartschaft" auf die bis zum Ausscheiden erreichte Anwartschaft begrenzt.

Sicherheit der Direktzusage bei Insolvenz

Direktzusagen müssen über einen Pensionssicherungsverein gegen Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert werden. Der Arbeitnehmer muss sich um die Sicherheit seiner gewährten Betriebsrente keine Sorgen machen. Bei einer evtl. Insolvenz des Arbeitgebers erhält der Arbeitnehmer die vereinbarten Leistungen dan vom Pensionssicherungsverein. Der Arbeitgeber muss aber regelmäßig in den Pensionssicherungsverein einzahlen.

Vorteile Arbeitgeber

  • Flexible Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Gebildete Pensionsrückstellungen wirken sich in der Bilanz steuermindernd aus.
  • Besonders beliebte Form der betriebliche Altersvorsorge bei Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs. Diese werden steuerlich als Arbeitnehmer eingestuft und können für sich und für das Unternehmen steuerlich interessante Altersvorsorge aufbauen.
  • Beiträge aus Gehaltsumwandlung sind bis 4 Prozent der Bemessungsgrenze sozialversicherungsfrei.
  • Liquiditätsgewinn durch "Rückstellungbildung"
  • Finanzierung durch "Rückdeckungsversicherung" oder Fonds möglich.

Fazit:

Bei der Direktzusage vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmte Leistungen, die später an den Mitarbeiter oder dessen Hinterbliebene ausbezahlt werden. In den letzten Jahren wird die Direktzusage für neue Arbeitnehmer, aufgrund der nicht einfach zu kalkulierenden Betriebsrenten nicht mehr angeboten. Denn die zu zahlenden Betriebsrentenkönnen die Liquidität der Unternehmen stark belasten.

Weil Direktzusage sehr hoch ausfallen können, ist die Pensionszusage gerade bei Topverdienern sehr beliebt.

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