Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeit das unterschätze Risiko

Sie üben Ihren Beruf gerne aus. Aber was passiert wenn sie aufgrund einer Dienstunfähigkeit nicht mehr Ihren Beruf ausüben konnen mit Ihren Bezügen?

Jeder dritte Beamte muss sseinen Beruf vor Erreichen der Regelarbeitsgrenze seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. Folge sind zum Teil erhebliche finanzielle Einbußen.

Insbesondere Dienstanfänger, die noch keine fünfjährige Wartezeit erfüllen, haben keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Aufgrund Ihrer geringen Dienstjahre erhalten Sie nur eine sogenannte Mindestversorgung. Deshalb besteht auch gerade zu Beginn des Beamtenverhältnisses ein hoher Versorgungsbedarf.

Wir ermitteln für Sie gerne Ihren Vorsorgebedarf und sorgen für eine vernünftige Absicherung.

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