Energieeinsparverordnung und Energieausweis
Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverordnung gilt für Alle die nach dem 01.02.2002 ein Haus erworben haben. In der Energieeinsparverordnung sind Werte für Energieverbrauch und Gebäudedämmung festgelegt, die für Neu- und Bestandsgebäude einzuhalten sind. Sie schreibt vor, dass u.a. Heizungsanlagen aufgerüstet werden müssen.
Die Energiesparverordnung unterscheidet zwischen:
- bedingten Forderungen: müssen erst bei einer anstehenden Modernisierung beachtet werden
- unbedingte Forderungen: müssen durch den Hausbesitzer unbedingt umgesetzt werden
Der Gebäudeenergieausweis muss Käufern & Mietern vorgelegt werden. Er gilt für 10 Jahre und nur geprüfte Experten dürfen diesen Energieausweis ausstellen.
Es gibt zwei Nachweisarten:
- Verbrauchsorientierter Ausweis. Gibt Auskunft über den in der Vergangenheit angefallenen Energieverbrauch des Wohngebäudes.
- Bedarfsorientierter Ausweis: In ihm wird eine rechnerische Prognose des voraussichtlichen Energiebedarfs dargestellt.
Die umfassenden Regelungen der Energieeinsparverordnung sind sehr weitreichend. Wir können Ihnen entsprechende Experten vermitteln.


