Energieeinsparverordnung und Energieausweis

Energiesparverordnung Energieausweis verbrauchsorientiert bedarfsorientiertEnergieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung gilt für Alle die nach dem 01.02.2002 ein Haus erworben haben. In der Energieeinsparverordnung sind Werte für Energieverbrauch und Gebäudedämmung festgelegt, die für Neu- und Bestandsgebäude einzuhalten sind. Sie schreibt vor, dass u.a. Heizungsanlagen aufgerüstet werden müssen.

Die Energiesparverordnung unterscheidet zwischen:

  • bedingten Forderungen: müssen erst bei einer anstehenden Modernisierung beachtet werden
  • unbedingte Forderungen: müssen durch den Hausbesitzer unbedingt umgesetzt werden
Gebäudeenergieausweis
Der Gebäudeenergieausweis muss Käufern & Mietern vorgelegt werden. Er gilt für 10 Jahre und nur geprüfte Experten dürfen diesen Energieausweis ausstellen.

Es gibt zwei Nachweisarten:

  • Verbrauchsorientierter Ausweis. Gibt Auskunft über den in der Vergangenheit angefallenen Energieverbrauch des Wohngebäudes.
  • Bedarfsorientierter Ausweis: In ihm wird eine rechnerische Prognose des voraussichtlichen Energiebedarfs dargestellt.
Wer öffentliche Fördermittel für z.B. Modernisierungsmaßnahmen plant muss den bedarfsorientierten Gebäudeenergieausweis vorlegen.

Die umfassenden Regelungen der Energieeinsparverordnung sind sehr weitreichend. Wir können Ihnen entsprechende Experten vermitteln.

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