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Interessant für Vermieter


Als Festdarlehen (auch als Endfälliges Darlehen, Fälligkeitsdarlehen oder Tilgungsaussetzungsdarlehen) bezeichnet man ein Darlehen, bei dem die Darlehensschuld am Ende der vereinbarten Laufzeit erfolgt. Es wird eine feste Rate (ohne Tilgung) bis zum Laufzeitende vereinbart.

Ein Tilgungsaussetzungsdarlehen setzt im Gegensatz zum Annuitätendarlehen über die komplette Laufzeit die Tilgung an den Finanzierer aus.

Das parallel zum Darlehen angesparte Kapital (als Tilgungsersatz) wird dann zum Ende der Laufzeit zur endfälligen Tilgung verwandt. Wird häufig über Versicherungen vermittelt, da diese in Verbindung mit dem Sparplan, über eine Lebens- oder Rentenversicherung auch in Form der Fondspolice günstigere Konditionen gewähren. Vor Entscheidung nutzen Sie bitte unseren kostenlosen unverbindlichen Vergleichsservice.

Steuerliche Motive

Die anteiligen Zinskosten sind bei vermieteten Immobilien abzugsfähig und können von den Mieteinnahmen abgezogen werden. Für Steuerpflichtige mit hoher Steuerlast waren die Lebens- und Rentenversicherungen nach altem Recht nach 12 Jahren steuerfrei.

Zinsdifferenzgeschäft

Bei einer Geldanlage in Aktienfonds besteht der Wunsch eine  positive Zinsdifferenz zu erwirtschaften. Sofern die Wertentwicklung am Ende der Darlehenslaufzeit geringer ausfällt entsteht eine Finanzierungslücke.

Die Geldanlage in einer Lebensversicherung oder Bausparvertrag führt bei den geringen Zinsen zu einer Verteuerung des Kredites und macht ökonomisch keinen Sinn.


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