AGG- Versicherung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
ist für Firmen ein unkalkuliertes Risiko.
Dieses Gesetz soll Beschäftigte, Bewerber sowie auch Dritte vor Benachteiligungen schützen und daraus resultieren in der Praxis für den Arbeitgeber zahlreiche Haftungsrisiken. Beim AGG- Gesetz ist die Beweislast umgekehrt. Es braucht nur Indizen für eine Benachteiligung vorliegen und Sie als Unternehmer müssen beweisen dass die betreffende Person nicht diskriminiert wurde. Ansonsten haften Sie für Schadenersatz und Schmerzensgeld in nicht bekannter Höhe.
Ihre Vorteile:
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Versicherung aller Diskrimierungsansprüche, nach AGG oder anderen Gesetzen
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Mitversichert sind alle Betriebsangehörigen (auch Leiharbeiter)
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quasi weltweiter Versicherungschutz
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umfassende Rechtsschutzkosten
Die AGG-Police bietet Ihnen einen umfassenden Schutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Desweiteren besteht Versicherungsschutz für Rechtsschutzkosten (Anwalt- Gerichtkosten, usw.) selbst wenn im Vorfeld bereits Schadenersatzansprüche angefallen sind.
Soweit Sie nähere Informationen über eine der oben genannten Ausschlüsse, Spezialversicherungen oder Einschlüssen benötigen oder unsicher bezüglich Ihres Bedarfs sind, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.
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