D & O - VERSICHERUNG
Eine D&O (Managerhaftpflicht) Versicherung leistet bei Vermögensschäden und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Damit ist sie für Geschäftsführer und Vorstände eine unverzichtbare Absicherung der beruflichen Tätigkeit.
Als Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstand und Aufsichtsorgane, Mitglied einer Non-Profit Organisation, Mitglied eines Kuratoriums und auch leitende Angestellete müssen häufig weitreichende unternehmerische Entscheidungen treffen - und evtl. unter Zeitdruck getroffen werden. Fehler sind immer menschlich.
Jedoch stellen gesetzliche Vorgaben (z.B. § 93 AktG, § 43 GmbHG) hohe Anforderungen an die Sorgfalt der verantwortlichen Personen. Dabei haften die Entscheidungsträger auch mit ihrem Privatvermögen. Das gilt nach außen (gegenüber Aktionären, Lieferanten und Wettbewerbern) und auch nach innen gegenüber dem „eigenen“ Unternehmen. Dabei haften Geschäftsführer/ Vorstände im Außenverhältnis gesamtschuldnerisch (auch wenn sie intern dafür nicht verantwortlich sind).
Dabei spielt die Rechtsform ob Kapital- Personengesellschaft wie GmbH, AG, KG, OHG oder Non-Profit Organisation keine Rolle.
Schutz für den Unternehmer und für seine leitenden Angestellten.
Soweit Sie nähere Informationen über eine der oben genannten Ausschlüsse, Spezialversicherungen oder Einschlüssen benötigen oder unsicher bezüglich Ihres Bedarfs sind, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.
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