Durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste könnten Spaziergänger oder parkende Autos auf Waldparkplätzen geschädigt werden und Ihnen hohe Kosten verursachen, die Sie als Waldbesitzer zu tragen haben.
Als Waldeigentümer haben Sie die Sorgfaltspflicht und damit die Verkehrssicherungspflicht. Die Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung leistet im Schadenfall und währt unberechtigter Ansprüche ab.
Waldbrand- und Waldsturmversicherung, die Beitragshöhe können Sie an ihre betriebswirtschaftliche Planung anpassen und mit einer Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung ergänzen.
Bei den meisten am Markt angebotene Waldversicherungen wird der Versicherungswert überwiegend auf der Grundlage der Waldwertrechnung ermittelt und auf dieser Basis dann der Versicherungsbeitrag errechnet.
Dabei wirken sich die Größe der zu versichernden Waldfläche, Risikolage, Baumarten und der Altersklassenaufbau grundsätzlich auf die Beitragshöhe aus. In den Tarifen der Waldbrand- und Waldsturmversicherung unserer/s Anbieter/s können Waldbesitzer jedoch zwischen unterschiedlichen Versicherungssummen pro Hektar Waldfläche auswählen und so die Höhe der Beiträge direkt beeinflussen.
Auch Jagdeinrichtungen und Forstpflanzgärten sind mitversicherbar
Neben der Holzproduktion dienen Wälder auch als Jagdreviere. In einer Waldbrandversicherung sollten daher neben dem stehenden und dem schon geschlagenen Holz, das sich noch im Eigentum des Waldbesitzers befindet, auch jagdliche Einrichtungen wie Hochsitze und Jagdhütten eingeschlossen sein.
Forstpflanzgärten und Weihnachtsbaumkulturen können gegen Brand mit versichert werden. Neben der Erstattung des Vermögensverlusts im Brandfall könnten Sie sich auch noch gegenüber den Folgekosten des Brands, wie Wiederaufforstung, versichern und im Sturmfall ihren Mindererlös gemäß der vorher festgelegten pauschalen Festmeterentschädigung erstatten werden.


