Bauleistungsversicherung ein muss kombiniert mit Bauherrenhaftpflicht und Bauhelferversicherung

Ist quasi die "Vollkaskoversicherung für Ihr Bauvorhaben".

Ein „Muss" für jeden Bauherren. Die Bauleistungversicherung bezahlt den Schaden der durch Hochwasser-, Sturm- und Vandalismusschäden, Diebstahl von bereits eingebauten Teilen, Konstruktions- und Materialfehlern, usw.

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Eine Bauleistungsversicherung schützt Ihr Haus bereits vor Ihrem Einzug.

Die Bauleistungsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen die während der Bauzeit eintreten könnten. Die Bauleistungsversicherung zahlt wenn Schäden am Objekt durch Frost, Hagel, Sturm und Wasser entstanden sind oder Unbekannte auf Ihrer Baustelle randaliert haben bzw. bei Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbundenen Teilen und bei Folgen von fehlerhaften Statikberechnungen und Materialfehlern.

In der Bauleistungsversicherung sind Schäden durch Feuer meist nicht oder nur durch Zuschlag mitversichert. Schäden durch Feuer übernimmt die Feuerrohbauversicherung.

Feuerversicherung für den Rohbau

Wer den Bau eines Wohnhauses plant, sollte rechtzeitig eine Wohngebäudeversicherung abschliessen. Die Feuerversicherung für den Rohbau wird meist beitragsfrei mitversichert (für ein Jahr vor der Bezugsfertigkeit und vor dem Beginn der Beitragszahlung für die Wohngebäudeversicherung). Sie wird der Wohngebäudeversicherung praktisch vorgeschaltet. Ab Bezugstermin gilt dann der umfassendere Versicherungsschutz der prämienpflichtigen Wohngebäudeversicherung.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine sehr wichtige Versicherung, weil der Bauherr für alle vom Bau und Baugrundstück ausgehenden Schäden aufkommen muss, für die kein anderer Verantwortlicher gefunden werden kann (z.B. jemand stürzt in ein eine unbeleuchtete Baugrube). Sie gilt in der Regel bis zum Bezug des Gebäudes, maximal zwei Jahre. Die Deckungssumme zur Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte mindestens 3 Millionen € betragen. Schützt Sie vor Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden und übernimmt berechtigte Leistungen und währt unberechtigte Leistungen ab.

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