bausparen

Beim Bausparen handelt es sich um einen Sparvertrag der bei einer Bausparkasse abgeschlossen wird. Das Bauspardarlehen dient der Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen.

Für wen, eignet sich Bausparen?

Ein Bausparvertrag eignet sich für Anleger
  • die konservative Geldanlagen bevorzugen.
  • die Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben.
  • als Anlageform zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
  • die bestehende Immobilienkredite ablösen wollen.
  • die wohnwirtschaftliche Maßnahmen planen.

Vorteile des  Bausparen

  • eine Guthabenverzinsung bis zu 4%
  • den Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage und/ oder Wohnungsbauprämie
  • garantierte Zinsen für den erworbenen Darlehensanspruch
  • günstige Darlehen für Immobilienfinanzierung, Modernisierungen, Renovierungen, Sanierung, usw
Sie können den Bausparvertrag als Sparanlage jederzeit verändern.

Wie funktioniert Bausparen?

Bei Vertragsabschluss wird eine vertraglich vereinbarte Bausparsumme abgeschlossen. Die Bausparsumme wird mit dem vertraglich festgelegten Prozentsatz Regelsparbeitrag angespart. Sie können den Sparbetrag jederzeit ändern, aussetzen, erhöhen oder Einmal- Teilzahlungen leisten. Nach Erreichen eines bestimmten Prozentsatzes (Mindestansparsumme), einer bestimmten Mindestvertragslaufzeit und erreichen einer Mindestbewertungszahl erhält der Bausparer sein Geld zuzüglich der Guthabenzinsen ausbezahlt. Die Differenz zwischen der Bausparsumme und der Mindestansparsumme kann als Bauspardarlehen (zu dem vertraglich vereinbarten Sollzinssatz) in Anspruch genommen werden.

Bausparen und Bausparfinanzierung lassen sich in 3 Phasen einteilen:

Sparphase

Während der Sparphase wird das vertraglich vereinbarte Mindestsparguthaben angesammelt. Die Bausparsumme wird mit dem vertraglich festgelegten Prozentsatz Regelsparbeitrag angespart. Sie können den Sparbetrag jederzeit ändern, aussetzen, erhöhen oder Einmal- Teilzahlungen leisten.

Je nach Bausparkasse und angbebotenen Tarifen liegt die Guthaben-Verzinsung zwischen 0,5 % und 4 Prozent.

Wenn für Sie keine wohnwirtschaftliche Maßnahme planen, können Sie über Ihr angespartes Geld und Zinsen nach Zuteilung oder unter Einhaltung der Kündigungsfrist frei verfügen. Oder Ihren Bausparvertrag auf Angehörige übertragen.

Zuteilungsphase

Das Spargeld der einen ist das Baugeld für andere. Viele Bausparer sparen mit größeren und kleineren Beträgen Kapital bei der Bausparkasse an. Die Bausparkasse stellt diese den Bausparern zur Verfügung, die diese Gelder benötigen. Aus Gerechtigkeitsgründen -damit niemand benachteiligt wird- gibt es eine Zuteilung.

Um in den Genuss der Zuteilung zu kommen, müssen in der Regel folgende folgende Zuteilungskriterien (je nach Tarif und Bausparkasse unterschiedlich) erfüllt sein:

  • Aus der Höhe der vertraglich vereinbarten Bausparsumme ergibt sich die Mindestansparsumme- diese liegt in der Regel bei 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme.
  • Mindestsparzeit: Zeitraum des frühstmöglichen Zuteilungstermins.
  • Mindestbewertungszahl: Die Bewertungszahl die erreicht sein muss um die Zuteilung zu erhalten. Als Bausparer kennen Sie nicht den genauen Zeitpunkt der Zuteilung ihres Bauspardarlehens. Das wird grundsätzlich vom erreichen einer benötigten Bewertungszahl/ Zuteilungszahl abhängig gemacht. Die Bewertungszahl errechnet sich aus Höhe und Liegezeit Ihrer Bausparbeiträge. Die Wartezeit bis zur Bewertungszahl/ Zuteilung hängt u.a. vom Neugeschäft ihrer Bausparkasse ab. Denn wenn der Bausparkasse viele neue Sparraten zufliessen, dann verkürzt sich die Wartezeit.

Denn erst wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist (= Mindestansparsumme und Zuteilungszahl erreicht), steht das Bauspardarlehen, für wohnwirtschaftliche Maßnahmen, zur Auszahlung bereit. Die Höhe des Bauspardarlehen setzt sich aus der vereinbarten Bausparsumme minus erreichten Ansparbetrag zusammen. Ein Beispiel:

   50.000 Euro = vertraglich vereinbarte Bausparsumme
-  20.000 Euro = Mindestansparguthaben (z.B. 40 Prozent, je nach vereinbarten Tarif)
= 30.000 Euro = Bauspardarlehen zum vertraglich vereinbarten Sollzins (gem. vereinbarten Tarif)

Erst nach Zuteilung und ausreichender Sicherstellung kann das Darlehen für wohnwirtschaftliche Maßnahmen ausgezahlt werden.

Wenn der Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif ist bieten Bausparkassen auch Vorausdarlehen oder Zwischenfinanzierungen an.

Darlehensphase

In der Darlehensphase wird das Bauspardarlehen getilgt. Die Zins- und Tilgungsraten sind beim Bauspardarlehen in der Regel deutlich höher als bei einem klassischen Bankkredit. Das Bauspardarlehen wird in der Regel innerhalb von 6 - 12 Jahren getilgt. Sie können jederzeit Sonderzahlungen in beliebiger Höhe leisten.

Wohnwirtschaftliche Maßnahmen

Das Darlehen kann für folgende wohnwirtschaftlichen Maßnahmen eingesetzt werden:

Zur Beschaffung, Erhaltung, Errichtung und Verbesserung von zu Wohnzwecken bestimmten Wohnungen (Eigenheimen und Eigentumswohnungen) sowie für Erschließung von Bauland und Wohngebieten und Erwerb von Bauland, Erbbaurechten. Zur Ablösung von Immobilienfinanzierungen.

Die Liste aller wohnwirtschaftlichen Maßnahmen ist lang. Dazu gehören: der Kauf- Neubau (Grundstück, Haus, Eigentumswohnung) oder Aus- und Umbau eines Hauses. Sie können das Bad, Dach, Elektroinstallation, die Fassade, Heizung erneuern (auch die Modernisierung einer Mietwohnung ist möglich) oder eine Garage, Wintergarten, usw. erwerben.


Ob Bausparen immer sinnvoll ist darf bezweifelt werden (schauen Sie sich einfach mal diesen Filmbeitrag auf Youtube an).

Es kommt immer auf Ihre persönliche Situation an. Wir beraten Sie gern.

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