Diese übernimmt die Funktion der heimatlichen Kranken-Vollversicherung während sich der Versicherte im Ausland aufhält.
Alle die ins Ausland gehen (maximal 5 Jahre), müssen eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
Langzeit Auslandskrankenversicherung für Ihren langfristigen Auslandsaufenthalt.
Ob Sie in 90 Tage um die Welt reisen, für einen unbestimmten Zeitraum oder bis zu 5 Jahren ins Ausland gehen, wir haben den passende Krankenversicherungsschutz für Sie. Mit der Langzeit Auslandskrankenversicherung sind Sie im Krankheitsfall gut abgesichert.
FAQ´s Fragen & Antworten einer Auslandskrankenversicherung
Die Beitragshöhe berechnet sich aus dem Eintrittsalter des Versicherungsanwärters, den gewählten Leistungen, der Höhe der Selbstbeteiligung und dem Aufenthaltsland.
Versicherungsbeiträge für Aufenthalte in die USA und Kanada haben besonders hohe Beiträge. Grund sind die hohen Behandlungskosten in diesen Ländern. Zum Vergleich: Die Behandlungskosten für einen Herzinfarkt betragen in Deutschland rund 3.700 Euro, in den USA, dagegen rund 14.600 Euro.
Allgemein übliche Vertragslaufzeiten sind 12, 24 oder 36 Monate. Es gibt auch kürzere Laufzeiten, die z.B. für Dienstreisende. Der Tarifbeitrag richtet nach der Vertragslaufzeit, dem Zielland des Reisenden, sowie nach Alter und Geschlecht des Versicherten. Vor allem für Senioren und Schwangere müssen höhere Beiträge einkalkuliert werden.
Beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sollte man die Aufenthaltsdauer und damit die Vertragslaufzeit bereits im Vorfeld genau festlegen. So kann man zu hohe Beiträge und zu kurze Laufzeiten vermeiden. Besonders letztere sind nicht immer ohne weiteres verlängerbar. Dabei werden Tarife ohne Selbstbehalt meist bevorzugt.
Folgende Leistungen werden durch eine Auslandskrankenversicherung erbracht:
- ambulante ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen
- ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel
- schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, Reparaturen von Zahnersatz
- ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt
- den Transport zum nächste Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienst
- den ärztlich angeordneten und medizinisch notwendigen Transport zum Wohnort oder dem nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort
- die Überführung im Todesfall oder Bestattung im Ausland bis üblicherweise 10 000 Euro
Folgende Leistungen werden nicht erbracht:
- wenn der Zweck der Reise die Behandlung ist
- für Behandlungen, bei denen schon feststand, dass sie während der Reise stattfinden müssen
- bei vorhersehbaren Kriegsereignissen und Unruhen oder aktiver Teilnahme an diesen
- im Falle vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten oder Unfälle
- für Entzugsbehandlungen
- für die Behandlung geistiger und seelischer Erkrankungen, Hypnose und Psychotherapie
- für Untersuchungen wegen einer Schwangerschaft, für Entbindung oder für Schwangerschaftsabbruch (Ausnahme: akut auftretende Komplikationen)
- für Zahnersatz einschließlich Kronen und Kieferorthopädie
- für Massagen, Bäder, Packungen, Nähr- und Stärkungspräparate
- für Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte
- für Kur, Sanatorium und Rehabilitation
Gegebenenfalls ist es sonst notwendig, in jedem neuen Krankheitsfall einen Selbstbehalt zu zahlen. Günstige Tarife sind ab 2 Euro pro Tag zu erhalten.
Da es große Tarif- und Leistungsunterschiede zwischen den Auslandsversicherungen gibt, sollten Sie einen genauen Vergleich vorzunehmen, um einen für Sie maßgeschneiderten Tarif zu erhalten.