Eine der wichtigsten Zusatzversicherungen für den Urlaub ist die Auslandreisekrankenversicherung.
Ob Arbeitnehmer, Rentner oder Student, Single oder Familie, eine Auslandreise-Krankenversicherung ist Pflicht und für einen geringen Preis zu erwerben.
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Eine private Auslandreisekrankenversicherung für den Urlaub ist für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unbedingt anzuraten. Denn ihr Versicherungsschutz ist grundsätzlich auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Die GKV übernimmt nur die Kosten in Ländern mit denen ein Sozialhilfeabkommen besteht. Selbst in den Ländern der Europäischen Union werden viele Behandlungen nicht übernommen. Für alle anderen Länder wie z.B. den USA wird überhaupt nicht gezahlt. Ein Krankenrücktransport nach Deutschland kann schnell viele Tausend Euro kosten, wird aus keinem Land zurück in die Heimat bezahlt. Hier hilft Ihnen nur der Abschluss einer Auslandreise-Krankenversicherung. Daher sollte vor der Reise der Abschluss einer Auslandreisekrankenversicherung Pflicht sein.
Denn gerade in den Ländern mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, müssen die Arzt- Behandlungkosten von Ihnen in bar bzw. mit Kreditkarte bezahlt werden. Diese Rechnung können Sie anschließend zwar bei Ihrer GKV einreichen, jedoch werden nur die Kosten erstattet, die für diese Behandlung in Deutschland gezahlt worden wären. Die meist hohen Differenzkosten werden nicht erstatte. Ein Krankheitbedingter Rücktransport aus dem Ausland wird jedoch nie bezahlt. Hier hilft die Auslandreisekrankenversicherung.
Ein bei einem schweren Autounfall in Ägypten verletzter Tourist blieb so auf dem Großteil seiner Behandlungkosten sitzen. Denn der gesetzlich krankenversicherte Mann musste statt in einem staatlichen Krankenhaus in einer neurochirurgische Privatklinik behandelt werden. Nach der Rückkehr nach Deutschland weigerte sich dann die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungkosten zu übernehmen, weil im Ausland kein Versorgungsanspruch entsprechend dem deutschen Standard besteht. Der Tourist hatte jedoch keine Auslandreisekrankenversicherung abgeschlossen.
Behandlungen im Ausland können sehr teuer sein und müssen erstmals von Ihnen aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Denn Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese Kosten meist nicht oder nicht in voller Höhe.


