Auswahlkriterien bei der Gesetzliche Krankenversicherung

  • Krankenkassen ohne Zusatzbeitrag auswählen

  • Vergleich der Zusatzleistungen

  • Bonusprogramme und Wahltarife

  • Angebot von Zusatzleistungen


 

Was leistet die gesetzliche Krankenkasse?

Mit Einführung des Gesundheitfonds zum 1. Januar 2009 besteht für alle Bundesbürger mit Wohnsitz in Deutschland die Krankenversicherungspflicht. Es wurden die Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen vom Gesetzgeber neu geregelt - leider ohne dabei das System nachhaltiger für die Zukunft zu gestalten.

Zusatzbeitrag ab 2011
Wenn die vom Gesundheitfonds zugewiesenen Finanzmittel der Krankenkasse nicht ausreichen, können die Krankenkassen Zusatzbeiträge "ohne Deckelung" selber festlegen.Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) müssen jeden Arbeitnehmer ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen versichern. Familienangehörige sind ohne eigenen Beitrag darin mitversichert.

Der Gesetzgeber bestimmt den Leistungsumfang und die Höhe des Beitragsatzes. Aktuell liegt der Beitragsatz bei 15,5 Prozent des Bruttoeinkommen, von denen der Arbeitnehmer 8,2 % und der Arbeitgeber 7,3 Prozentpunkte übernimmt.

Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich fast nicht, denn 95 Prozent aller Leistungen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Für Sie als Versicherter bedeutet dies, dass die Krankenkasse nur das bezahlt was an ärztlichen Behandlungen als notwendig und wirtschaftlich erachtet wird. Die Krankenkassen können Mehrleistungen nur im Rahmen ihres gesetzlich eingeräumten Ermessenspielraum als so genannte Satzungleistungen erbringen. Sie können mit Wahltarifen und Bonusprogrammen einen Teil Ihrer Beiträge reduzieren. Einige Krankenkassen bieten Sonderleistungen wie z.B. umfassende Beratungen, kostenlose Reiseimpfungen, Sportkurse, usw. an.

FAQ´s  wichtige Fragen & Antworten zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)


Wer ist gesetzlich krankenversichert?

Es gibt drei Gruppen in der gesetzlichen Krankenversicherung:
  1. Pflichtversicherte
  2. Freiwillig versicherte
  3. Familienversicherte.

Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, deren Bruttoarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt.

Übersteigt das Bruttoarbeitsentgelt die jeweilige Versicherungspflichtgrenze, können sich Arbeitnehmer freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

An die gewählte Krankenkasse sind die Mitglieder 18 Monate gebunden.

Gesundheitsprüfung?

In der gesetzlichen Krankenversicherung spielt es keine Rolle wie gesund oder krank ein Mitglied ist. Es gibt keine Gesundheitsprüfung.

Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

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Was kostet es in der GKV zu bleiben?

Die Selbstbeteiligung bei den gesetzlichen Krankenversicherungen steigt weiter. Im Krankheitsfall müssen die Versicherten der GKV immer höhere Kosten selbst tragen, die von der Kasse nicht mehr übernommen werden.

Steigende Zuzahlungen

Ein Mann, 35 Jahre, leichte Schilddrüsenüberfunktion, sonst gesund, Brillenträger, Jahres-Bruttoeinkommen von 50.000 Euro, erleidet einen Bandscheibenvorfall. Folgende Kosten fallen für ihn zusätzlich zu seinen Höchstbeiträgen in der GKV in einem Jahr an:

Krankenhaus aufenthalt mit REHA (28 Tage) 280 EURO
Leihgebühr für benötigte Krücken 10 Euro
Krankengymnastik und Lymphdrainage 140 EURO
Arzneimittel, Schmerzmittel usw. 120 Euro
Praxisgebühr (4 Quartale) 40 Euro
neue Brille 400 Euro
Gesamtkosten der Eigenbeteiligung 990 Euro

Krankenversicherungsbeiträge auch auf Versorgungsbezüge!

Wussten Sie, dass seit dem 1. Januar 2004 auf Versorgungsbezüge von Rentnern ebenfalls Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten sind? Bei freiwillig Versicherten werden zusätzlich Beiträge auf Zins- und Mieteinnahmen erhoben. Ein freiwillig gesetzlich krankenversicherter Rentner zahlt schon heute annähernd den Höchstsatz der GKV!

Freiwillig versichert

Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können sich jederzeit für die private Krankenversicherung entscheiden.


Freiwillig versichert sind unter anderem:

  • alle Arbeitnehmer nach Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2011: 49.500 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen)
  • Selbständige*
  • Beamte*
  • sozialversicherungspflicht befreite Arbeitnehmer*
  • unabhängig vom Einkommen

* unabhängig vom Einkommen

Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sollten unbedingt handeln und ihren Schutz durch eine private Zusatzversicherung verbessern. Im Krankheitsfall muss teilweise sonst schon für die einfache, medizinisch unbedingt notwendige Versorgung eine beträchtliche Eigenleistung erbracht werden.

Bei der zahnmedizinischen Versorgung bekommen gesetzlich Krankenversicherte dies besonders empfindlich zu spüren. Seit 2005 gibt es nur noch Festzuschüsse bei Zahnersatz.

Schon bei einfacher Ausführung fällt deshalb eine Eigenbeteiligung von bis zu 50% der Kosten an.

Informationen über eine Zahnzusatzversicherung.

Wissenwertes zum Krankenkassenwechsel

Jeder versicherte kann grundsätzlich seine gesetzliche Krankenkasse frei wählen. Die gewählte Kasse darf, wenn die gesetzlichen und satzungmäßigen Voraussetzungen erfüllt sind, die Mitgliedschaft nicht ablehnen.

Kündigung Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung

Versicherte können mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats schriftlich kündigen und sind dann an die neue Kasse 18 Monate gebunden.
>h5>Sonderkündigungsrecht
Die Bindungsfrist von 18 Monaten entfällt, wenn die Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht. Sie müssen unbedingt bevor dieser Beitrag fällig wird küdigen. Sie bleiben als Versicherter noch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist in der alten Krankenkasse versichert, zahlen aber nicht den Zusatz- Erhöhungsbeitrag.
>h5>Kündigungsbestätigung>/h5>
Die alte Krankenkasse muss ihnen innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Denn die neue Krankenkasse kann erst eine Mitgliedschaftsbescheinigung ausstellen, wenn die Kündigungsbestätigung der alten Kasse vorliegt.

Zweiklassenmedizin per Gesetz

Trotz Gesundheitreform steckt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) tief in der Krise. Ein freiwillig gesetzlich Versicherter (z.B. ein Angestellter, der über 49.500 Euro brutto im Jahr verdient) zahlt bis zu 600 Euro Krankenversicherungsbeitrag pro Monat. Obwohl die Beiträge weiter steigen, sinken die Leistungen.

Minimale Leistungen der GKV

  • eine von Einsparungen geprägte, staatlich regulierte medizinische Grundversorgung
  • bei einem KrankenhausAufenthalt Unterbringung in einem Mehrbettzimmer und Behandlung durch einen Stations- oder Assistenzarzt
  • Zahnersatz in einfachster Ausführung
  • ambulante Behandlungen nur durch Kassenärzte

Kosten, die die GKV nicht übernimmt

  • Praxis- und Rezeptgebühren
  • Brillenleistungen
  • 10 Euro pro Tag bei einem Krankenhausaufenthalt,
  • maximal 280 Euro im Jahr

Fazit: Egal welche Gesundheitreform verabschiedet und welche Maßnahme in den letzten Jahrzehnten ergriffen wurde, das Ergebnis waren immer Beitragserhöhungen und Leistungkürzungen!

Wer kann in eine private Krankenversicherung wechseln?

Angestellte und Arbeitnehmer über der Verdienstgrenze
Sie können in eine private Krankenversicherung wechseln wenn Ihr Bruttoeinkommen über der Verdienstgrenze von 49.500 Euro im Jahr (monatlich 4.125,- EUR) liegt. Dabei werden regelmässige Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld mit eingerechnet.

Angestellte und Arbeitnehmer unter der Verdienstgrenze

Wenn Ihr Bruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt können Sie mit einer Privaten Krankenzusatzversicherung Ihren Versicherungsschutz nahezu auf das Niveau einer privaten Krankenvollversicherung aufwerten. Die Krankenzusatzversicherung z.B. Chefarztbehandlung, bessere stationäre Unterbringung, Kostenerstattung für Zahnersatz oder alternative Behandlungsmethoden beinhalten.

Beamte (Beihilfeberechtigte)

Die meisten Krankenversicherungen bieten spezielle Tarife für die private Krankenversicherung Beamte an.

Studierende

Spätestens mit dem Abschluss des 14. Semesters oder ab dem 30. Lebensjahr sind studierende nicht mehr in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) und müssen sich selbst krankenversichern. Die kostenfreie Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung endet ab dem 25. Lebensjahr zzgl. der Bundeswehr- Zivildienstzeit. Sie können unter Einhaltung der Wechselfrist eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einen günstigen Tarif für private Krankenversicherung als Student wechseln.

Rechtlicher Hinweis
Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluss einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.

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