Die Pflegerentenversicherung ist –
– die wichtigste Risikoabsicherung.
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FAQ´s Wir informieren Sie gern zur Pflegerentenversicherung und haben die wichtigsten Fragen & Antworten zusammengefasst:
Situation der Pflegeversicherung
Im Rahmen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung besteht eine leistungsmäßig identische Grundabsicherung über die Pflegepflichtversicherung.
Durch die gestiegene Lebenserwartung und bessere medizinische Versorgung wird sich die jetzige Pflegedauer von durchschnittlich 5 Jahren deutlich verlängern. Aufgrund der Bevölkerungentwicklung werden jedoch immer weniger Beitragszahler immer mehr Pflegebedürftige finanzieren müssen. 2005 lagen die Ausgaben bei 16,5 Mrd. Euro, 2030 werden sie bei 66 Mrd. Euro liegen. Heute sind etwa zwei Mio. Menschen pflegebedürftig, 2020 werden es voraussichtlich drei Mio. und 2050 fünf Millionen sein. Pflege ist zudem nicht nur ein Thema für Ältere: Ca. 10 % der Pflegebedürftigen sind unter 50 Jahre alt.
Leistungen der Pflegeversicherung
Die Pflegepflichtversicherung leistet je nach stationärer oder professioneller Pflege zu hause folgende Sätze:
- bei Pflegestufe 1: stationär 1.023 € (nötig: mind. 1.600), zu hause 384 € (nötig: mind. 810)
- bei Pflegestufe 2: stationär 1.279€ (nötig: mind. 2.150), zu hause 921 € (nötig: mind. 1.950)
- bei Pflegestufe 3:stationär 1432 € (nötig: mind. 3.000), zu hause 1.432 € (nötig: mind. 3.360)
- In finanziellen Härtefällen kann die Leistung stationär auf bis zu 1.688 €, zu hause bis zu 1.918 € erhöht werden.
Aufgrund der finanziellen Situation der Pflegepflichtversicherung erfolgen die Einstufungen in die Pflegestufen äußerst streng und restriktiv.
(obige Zahlen stammen aus dem Deutschland Report 2030, einer Erhebung der Finanztest und dem Statistischen Bundesamt)
Wie werden die Zusatzkosten gedeckt?
Zur Deckung des Pflegebedarfs wird jegliches Einkommen des Pflegebedürftigen (gesetzliche Rente, private Rente, Zinseinnahmen, Miete etc.) sowie jegliches Vermögen (vorhandenes Kapital, Sachwerte, Immobilien etc.) herangezogen. Reichen Einkünfte und Vermögen des Pflegebedürftigen nicht aus, werden zunächst das Einkommen und Vermögen des Ehegatten herangezogen. Danach gilt „Kinder haften für ihre Eltern“: Bis auf enge Freigrenzen wird auch das Einkommen der Kinder herangezogen.
Varianten privater Vorsorge
Private Versicherungen bieten im Wesentlichen zwei Wege:
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Pflegetagegeld im Wege einer Krankenversicherung
Die Pflegetagegeldversicherung ist in der Regel preiswerter, kann aber seitens der Versicherung bei steigenden Kosten erhöht werden. Der Abschluss ist schon in jungen Jahren möglich und dann besonders günstig.
Der Vorteil ist unter anderem, dass Sie auch zahlt wenn Angehörige pflegen.
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Pflegerentenversicherung im Wege einer Rentenversicherung
Die Pflegerentenversicherung ist in der Regel teurer, bietet dafür aber garantierte Beiträge, die nicht erhöht werden können. Bei den meisten Anbietern ist der Abschluss erst ab 40 Jahren möglich.
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Pflegekostenversicherung
zahlt nur wenn Rechnungen professioneller Hilfe vorgelegt wird.
Worauf müssen Sie inhaltlich achten?
- Die Einstufung in die Pflegeklassen sollte auf jeden Fall der gesetzlichen Einstufung folgen.
- Besser ist es, wenn alternativ noch ein unabhängiger Einstufungskatalog geboten wird, der kundenfreundlicher ist als die restriktive gesetzliche Einstufung.
- Demenz und Alzheimer-Erkrankung sollten abgesichert sein, sie machen den höchsten Anteil an der Pflegebedürftigkeit aus.
- Die Leistungshöhe sollte unabhängig davon sein, ob stationär oder zu hause gepflegt wird.
- Assistance Leistungen, wie z. B. die Beschaffung eines Pflegeplatzes, können sehr hilfreich sein.
- Als Mindestschutz sollten Leistungen bei Pflegestufe 3 abgeschlossen werden, besser ist eine Leistung auch bei Pflegestufe 2. Pflegestufe 1 lässt sich in der Regel aus vorhandenem Einkommen finanzieren.
Fazit
Die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, ist deutlich höher als "berufsunfähig" zu werden. Die Pflegekosten sind meist höher als erwartet, dass privates Einkommen reicht nicht aus und Ihr Vermögen schnell aufgebraucht. Deshalb ist eine Absicherung sinnvoll. In jungen Jahren sind die Beiträge wesentlich günstiger als im Alter. Vor Vertragsabschluss findet meist eine Gesundheitprüfung statt. Nach einer schweren Erkrankung ist eine Aufnahme meistens nicht mehr möglich.
Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.