Das Thema Pflegeversicherung wird immer wichtiger.

Jeder der Eltern, Großeltern pflegt oder Personen im Bekanntenkreis kennt die gepflegt werden müssen, weiss das Pflege mit hohen Arbeitseinsatz/ Kosten verbunden ist. Eine rundum Betreuung in einem einfachen Pflegeheim kann schnell mehr als 3.000 Euro pro Monat kosten.

Problem Heimkosten

Die gesetzliche Pflegeversicherung (Pflegekasse)  zahlt jedoch maximal
1.750 Euro im Monat. Für den Rest (= finanzielle Lücke) muss der Pflegebedürftige aus eigenem Einkommen und Vermögen selbst gerade stehen. Wenn er dazu finanziell nicht in der Lage ist, müssen sein/e Kind/er für ihn eintreten. Das ist für beide Seiten eine unangenehme Situation.

Dank des medizinischen Fortschritts und der verbesserten Lebensumstände steigt die Lebenserwartung immer weiter an. Diese Faktoren garantieren nicht, dass man auch im Alter noch gesund und agil bleibt. Oft passiert es, gerade im hohen Alter aufgrund des allgemeinen Kräfteverfalls, das man zum Pflegefall wird. Die Pflegeversicherung hilft bereits über zwei Millionen Menschen. Doch Ihre Leistungen halten mit den Kosten nicht Schritt. Fast jeder zweite Mensch wird in Deutschland irgendwann pflegebedürftig und ist dauerhaft auf Hilfe angewiesen. Je mehr Hilfe Sie benötigen, desto höher die Pflegestufe, die ihm zugeteilt wird und desto größer die Leistung aus der Pflegeversicherung.

Aber selbst in jungen Jahren kann man durch einen Unfall oder eine Krankheit zum Pflegefall werden.

Und was dann?

Verbraucherschützer und Versicherungsexperten raten deshalb zu einer privaten Pflegevorsorge.

Für alle die im Pflegefall flexibel bleiben wollen und später keine Kompromisse hinsichtlich der Pflegeleistung hinnehmen wollen.
Eine Pflegezusatzversicherung, wie die Pflegetagegeldversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit gegen einen relativ geringen monatlichen Beitrag das hohe finanzielle Risiko, welches Pflegebedürftigkeit in sich birgt, abzusichern.
Ja, weil Sie gesetzlich hierzu verpflichtet sind!

Das Unterhaltsrecht gehört zum Familienrecht und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.§§ 1601 ff. BGB
  • Verwandte in gerader Linie (Kinder - Eltern) sind einander zum Unterhalt verpflichtet.
  • Voraussetzung: Notbedarf auf der einen und finanzielle Leistungsfähigkeit auf der anderen Seite.
  • Die Kinder sind in der Höhe der errechneten Leistungsfähigkeit per Gesetz verpflichtet, für Ihre Eltern Unterhalt zu zahlen.
Bereits mit Einführung im Jahre 1995 ist die gesetzliche Pflegeversicherung ein umstrittenes Projekt. Die größte Sorge der Versicherten ist, ob sämtliche Kosten im Falle einer Bedürftigkeit abgedeckt wären. Kaum zu bezahlen wäre es, wenn die Altenpflege selbst getragen werden muss oder gar die Sozialhilfebedürftigkeit eintritt.
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind „gedeckelt“, d.h. für den Fall der Pflegebedürftigkeit wird der Satz entsprechend der durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) festgestellten Pflegestufe gezahlt. Die Problematik liegt darin, das diese Leistungen oft unter den tatsächlich anfallenden Kosten liegen. Hier ist es möglich eine private Pflegeversicherung abzuschließen um somit privat vorzusorgen.
Aus demographischer Sicht können weitere Probleme auftreten. In der Bundesrepublik Deutschland sind die nach 1966 geborenen Jahrgänge durch den so genannten „Pillenknick“ Geburtenschwach. Wenn die letzten Geburtenstarken Jahrgänge Pflegebedürftig werden, stellt dies für die Pflegeversicherung eine erhebliche Belastung und damit die Gefahr weiterer Leistungkürzungen dar. Gerade für die vor 1966 geborenen kann eine private Pflegezusatzversicherung besonders interessant sein, da diese Jahrgänge besonders von Leistungkürzungen betroffen sein könnten.
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