Was ist die Rürup- oder Basisrente?

Bei der Basis-Rente, auch „Rürup-Rente“, handelt es sich um eine freiwillige private Altersversorgung, die durch hohe Steuervergünstigungen gefördert wird. Sie ist nach

ihrem Schöpfer, Professor Dr. Dr. h. c. Bert Rürup, Regierungsberater und Chef der Wirtschaftsweisen, benannt.

Mit diesem Produkt haben Sie die Möglichkeit, aus unversteuertem Bruttoeinkommen privat für Ihr Alter vorzusorgen. Das Angebot ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler interessant, die damit erstmals staatlich gefördert eine private Altersvorsorge aufbauen können. Aber auch Angestellte, Beamte und Rentner sowie nicht Erwerbstätige profitieren von steuerfreien Beiträgen. Lohnend ist die Basis-Rente auch für ältere Sparer, die hohe Einmalbeiträge in eine lebenslange Altersvorsorge investieren wollen.

Die Basis-Rente ähnelt einem Sparkonto, auf dem Sie flexibel regelmäßige oder einmalige Einzahlungen leisten können. Die Verzinsung Ihres Sparguthabens richtet sich nach der gewählten Anlageform. Zur Auswahl stehen Investmentfonds, festverzinsliche Wertpapierfonds oder Kapitalanlagen mit garantierter Wertentwicklung.

Die Beiträge zur Basis-Rente werden steuerlich gefördert (Stand September 2009): bei Singles bis 20.000 €, bei Verheirateten bis 40.000 € pro Jahr. Auszahlungen werden analog den Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung versteuert. Einmal eingezahlt sind die Sparbeiträge vor dem 60. Lebensjahr nicht mehr verfügbar - das hat aber den Vorteil: Ihre Altersvorsorge ist auch für alle anderen tabu. Im Falle einer Insolvenz oder bei der Ermittlung von Arbeitslosenbezügen ist Ihr Ruhestandsvermögen unantastbar. Nach dem 60. Lebensjahr wird das Guthaben als monatliche Rente an Sie ausgezahlt – und zwar so lange Sie leben. 

Wenn Sie sich für eine Basisrente interessieren: Wir helfen gerne, die Details der angebotenen förderungsfähigen Produkte zu erläutern.

Ein Unternehmer trägt ein wirtschaftliches Risiko. Sein Einkommen und sein Vermögen sind vom Erfolg seines Unternehmens abhängig. Eine Altersvorsorge über die Basis-Rente wird seinen individuellen Ansprüchen gerecht.


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Unternehmer, Vorstände, nicht weisungsgebundene Geschäftsführer sowie die meisten angestellten Familienangehörigen zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische Versorgungswerke ein.

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* Bei gemeinsam veranlagten Kunden kann die Summe der Höchstbeiträge von 40.000 € beliebig auf die Ehepartner aufgeteilt werden.

Wenn Sie sich für eine Basisrente interessieren: Wir helfen gerne, die Details der angebotenen förderungsfähigen Produkte zu erläutern.KONTAKT

Die gesetzliche Rentenversicherung kann in Zukunft keine ausreichende Altersversorgung gewährleisten. Für einen gesicherten Ruhestand muss jeder Arbeitnehmer selbst vorsorgen. Hier ist die Basis-Rente eine sehr gute Wahl.

Was die Basis-Rente Arbeitsnehmer bietet
  • Steuerliche Förderung der Beiträge
  • Steuerfreie Ansammlung der Kapitalerträge bis zum Rentenbeginn
  • Altersvorsorge vor Rentenbeginn vor fremdem Zugriff vollständig geschützt
  • Angespartes Kapital wird beim Arbeitslosengeld II nicht angerechnet
  • Steuerliche Förderung einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich
  • Obligatorische Hinterbliebenenleistung im Todesfall vor und nach dem Rentenbeginn

Jeder Arbeitnehmer zahlt Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Diese setzen sich aus dem Arbeitgeber- und dem Arbeitnehmeranteil zusammen und betragen 19,9 % des sozialversicherungspflichtigen Arbeitseinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) (Stand 2010).

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Von dem steuerlich abzugsfähigen Höchstbetrag von 20.000 € pro Person muss dieser Beitrag abgezogen werden, um den maximalen Jahresbeitrag für die Basis-Rente zu ermitteln.

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Basisrente der_steuerliche_hoechstbetrag_betraegt_arbeitseinkommen_2010* Bei gemeinsam veranlagten Kunden kann die Summe der Höchstbeiträge von 40.000 € beliebig auf die Ehepartner aufgeteilt werden.

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Auch Beamte können sich nicht alleine auf ihre Pension verlassen. Für sie ist die Basis-Rente die ideale Ergänzung für die Altersvorsorge. Beamte zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Was die Basis-Rente Beamte bietet
  • Von der finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte unabhängige Altersvorsorge
  • Steuerliche Förderung der Beiträge
  • Steuerfreie Ansammlung der Kapitalerträge bis zum Rentenbeginn
  • Steuerliche Förderung einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich
  • Altersvorsorge vor Rentenbeginn vor fremdem Zugriff vollständig geschützt
  • Obligatorische Hinterbliebenenleistung im Todesfall vor und nach dem Rentenbeginn
Zur Berücksichtigung des Wertes der Pension, die der Beamte vom Staat erhält, wird vom steuerlich abzugsfähigen Höchstbeitrag ein fiktiver Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen. Der Abzug beträgt 19,9 % der Beamtenbezüge, berechnet maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze Ost (max. 11.104 € =2010).

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Eine Basis-Rente bietet freiberuflich Tätigen genau die flexible Altersvorsorge, die sie wünschen.
Was die Basis-Rente Freiberuflern bietet
  • Freie Entscheidung über die Höhe der Beiträge
  • Steuerliche Förderung der Beiträge
  • Finanzierung in Abhängigkeit vom Unternehmensgewinn durch flexible Zuzahlungen
  • Freie Wahl der Kapitalanlage ohne Kapitalvorschriften wie z. B. beim Versorgungswerk
  • Steuerfreie Ansammlung der Kapitalerträge bis zum Rentenbeginn
  • Altersvorsorge vor Rentenbeginn in voller Höhe insolvenzgeschützt
  • Steuerliche Förderung einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich
  • Obligatorische Hinterbliebenenleistung im Todesfall vor und nach dem Rentenbeginn
Basis-Rente für Freiberufler

Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und ähnliche sind in Kammern organisiert.
Teilweise ist an die Kammerzugehörigkeit eine Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk gebunden.

Die Beiträge zu diesen Versorgungswerken sind vom steuerlich abzugsfähigen Höchstbeitrag von 20.000 € pro Person abzuziehen.
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Die Basis-Rente ähnelt einem Sparkonto, auf dem Sie flexibel regelmäßige oder einmalige Einzahlungen leisten können. Die Verzinsung Ihres Sparguthabens richtet sich nach der gewählten Anlageform. Zur Auswahl stehen Investmentfonds, festverzinsliche Wertpapierfonds oder Kapitalanlagen mit garantierter Wertentwicklung.

Die Beiträge zur Basis-Rente werden steuerlich gefördert: bei Singles bis 20.000 € pro Jahr, bei Verheirateten bis 40.000 € pro Jahr. Auszahlungen werden später analog den Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung versteuert. Einmal eingezahlt sind die Sparbeiträge vor dem 60. Lebensjahr nicht mehr verfügbar – das ist der Preis der steuerlichen Förderung. Der Nachteil hat aber auch seinen Vorteil: Ihre Altersvorsorge ist auch für alle anderen tabu. Sprich, Im Falle einer Insolvenz ist Ihr Ruhestandsvermögen unantastbar. Auch bei der Ermittlung von Arbeitslosenbezügen bleiben die Guthaben unberücksichtigt.

Nach dem 60. Lebensjahr wird das Guthaben in Form einer monatlichen Rente wieder an Sie ausgezahlt - und zwar so lange Sie leben.

Mit der Rürup- oder Basisrente haben große Teile der Bevölkerung erstmals die Möglichkeit, aus unversteuertem Einkommen privat für ihr Alter vorzusorgen. Das Angebot wendet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler, die den Förderrahmen komplett für ihre private Vorsorge nutzen können. Aber auch Angestellte und insbesondere ältere Sparer profitieren von der großzügig bemessenen Förderung über steuerfreie Beiträge.
In den Genuss der staatlichen Förderung kommen grundsätzlich alle einkommensteuerpflichtigen Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die staatlich geförderte Rürup- oder Basisrente muss verschiedene, gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Leibrente zusagen. Er darf also nicht in einer Summe oder in Teilen ausgezahlt werden
  • Die Auszahlungen dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen

Die Ansprüche aus einer Rürup- oder Basisrente sind grundsätzlich nicht vererbbar. Sie dürfen auch nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden.


Wenn Sie sich für eine Basisrente interessieren: Wir helfen gerne, die Details der angebotenen förderungsfähigen Produkte zu erläutern.

Hinweis: Die dargelegten Informationen stellen keine Aufforderung zur Anlage- und Abschlussvermittlung, Platzierungsgeschäfte oder Anlageberatung von/über Finanzinstrumente dar. Die Informationen hegen trotz aller Sorgfalt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Ferner bieten diese Informationen keine Entscheidungshilfen für wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche oder andere Aspekte einer Beratung und können keine anleger- und anlagegerechte Beratung durch einen Berater ersetzen.

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