Rürup-Rente oder auch Basis-Rente
Altersvorsorge und Steuern sparen
Steuerlich absetzbare Beiträge
Altersversorgung mit garantierter Rente
individuell an Ihre Bedürfnisse anpassbar
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Für Selbstständige und Freiberufler die für das Alter vorsorgen und Steuern sparen wollen. Aber auch Arbeitnehmer und Beamte können eine Rürup Rente abschließen.
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Vor- und Nachteile der Rürup-Rente (Basis-Rente)
Die Basisrente wird auch als Rürup-rente bezeichnet. Sie ist sowohl als fondsgebundene wie auch als klassische Rentenversicherung erhältlich. Die Basisrente wird staatlich subventioniert, sofern diese ausschließlich als Altersvorsorge eingesetzt wird. Folgend sind Vor- & Nachteile aufgeführt:
Vorteile Rürup-Rente:
- Der Sparer kann eine Altersvorsorge mit staatlicher Förderung / Steuervorteile über Sonderausgabenabzug) aufbauen.
- Das Kapital, das sich in einem Rürup-Vertrag befindet, bleibt im Fall einer längeren Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt.
- Schutz vor Pfändung. Rürup-Verträge können in der Ansparphase nicht gepfändet werden. In der Rentenphase kann jedoch der über den Pfändungsgrenzen liegende Teil gepfändet werden.
- Während der Ansparphase muss keine Abgeltungsteuer einbehalten werden, so dass auch mit diesem Geld „gearbeitet" werden kann.
- Eine eingeschlossene Berufsunfähigkeit kann steuerlich abgesetzt werden, wenn der Anteil am Beitrag 50% nicht übersteigt.
Nachteile Rürup-Rente:
- Beiträge zu Rürup-Renten können zurzeit nur gestaffelt geltend gemacht werden (siehe unten).
- Kein Kapitalwahlrecht – die spätere Auszahlung erfolgt, frühestens nach Vollendung des 6o. Lebensjahres, ausschließlich als Leibrente.
- Rentenzahlungen müssen später, abhängig vom Rentenbeginnjahr, versteuert werden.
- Rürup-Verträge können nicht beliehen, übertragen oder verschenkt werden. Auch eine Kündigung und die Auszahlung eines „Rückkaufswertes" ist ausgeschlossen, möglich ist aber eine Beitragsfreistellung.
- Bei Tod des Sparers vor Rentenbeginn verfällt das gesamte eingezahlte Kapital. Es kann jedoch, je nach Anbieter unterschiedlich, eine Zusatzversicherung in Form einer Hinterbliebenen-Rente oder eine, steuerlich jedoch nicht geförderte, Beitragsrückgewähr vereinbart werden.
- Auch bei Tod des Sparers nach Rentenbeginn verfällt das gesamte eingezahlte Kapital. Eine Rentengarantiezeit gibt es bei Rürup-Renten nicht bei allen Anbietern. Sofern der Sparer verheiratet ist, kann eine Hinterbliebenenrente für den Ehegatten vereinbart werden.
- Für zugezahlte Beiträge (um die geförderte Jahreshöchstgrenze auszunutzen) werden zusätzlich Gebühren erhoben, die sofort anfallen.
FAQ´s Wissenswertes, Information zur Rürup (Basis-Rente)
Die Basis-Rente
wird auch noch als "Rürup-Rente" bezeichnet (ist nach ihrem Schöpfer: Prof. Dr. Dr. h. c. Bert Rürup benannt) wurde zum 01.01.2005 eingeführt.
Mit der Basis-Rente haben Sie die Möglichkeit aus unversteuertem Bruttoeinkommen privat für Ihr Alter vorzusorgen. Das Angebot ist vor allem für Selbständige und Freiberufler interessant, die damit erstmals staatlich gefördert eine private Altersvorsorge aufbauen können. Auch Angestellte, Beamte und Rentner sowie nicht Erwerbstätige profitieren von steuerlichen Beiträgen. Lohnend auch für ältere Sparer, die hohe Einmalbeiträge in eine lebenslange Altersvorsorge investieren wollen.
Die Basis-Rente ähnelt einem Sparkonto, auf dem Sie flexibel regelmäßige oder einmalige Einzahlungen leisten können. Die Verzinsung Ihres Sparkontos richtet sich nach der gewählten Anlageform. Zur Auswahl stehen Investmentfonds, festverzinsliche Wertpapierfonds oder Kapitalanlagen mit garantierter Wertentwicklung.
Sie ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung. Frühestens nach dem 60. Lebensjahr sichert sie eine monatliche lebenslange Rentenzahlung zu.
Anhebung der Altersgrenze 2012
Die staatliche Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge ist an eine untere Altersgrenze für den Rentenbeginn geknüpft. Zum 1.1.2012 erhöht sich diese Untergrenze von 60 auf 62 Jahre.
Bei Vertragsabschluss ab 1.1.2012 erhalten Sie Ihre Rente frühestens mit 62. Lebensjahr.
Diese Rentenzahlung ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar.
Wer auf diese Flexibilität verzichten kann, wird belohnt.
Im Jahr 2011 sind 72 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um zwei Prozent an. Der Sonderausgabenabzug beträgt im Jahr 2012 = 74 Prozent der für die Basisrente geleisteten Beiträge. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige sinnvoll, da diese ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erwarten können.
Wenn Sie sich für eine Basisrente interessieren:
Wir helfen gerne, die Details der angebotenen förderungsfähigen Produkte zu erläutern.
Voraussetzung Basisrente
Die staatliche Förderung erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die Rürup- oder Basisrente mussfolgende gesetzliche Voraussetzungen erfüllen:
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Zusage einer lebenslangen monatlichen Leibrente (darf nicht in Teilen oder einer Summe ausgezahlt werden).
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Auszahlung darf nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgen. Für Verträge die nachdem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden ist der frühestmögliche Rentenauszahlungsbeginn das 62. Lebensjahr.
Ansprüche aus einer Rürup- oder Basisrente sind grundsätzlich nicht vererbbar und dürfen nicht beliehen, kapitalisiert, übertragen oder veräußertwerden.
Basisrente für Unternehmen und Geschäftsführer
Ein Unternehmer trägt ein wirtschaftliches Risiko. Sein Einkommen und sein Vermögen sind vom Erfolg seines Unternehmens abhängig. Eine Altersvorsorge über die Basis-Rente wird seinen individuellen Ansprüchen gerecht.

Unternehmer, Vorstände, nicht weisungsgebundene Geschäftsführer sowie die meisten angestellten Familienangehörigen zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische Versorgungswerke ein.

Bei gemeinsam veranlagten Kunden kann die Summe der Höchstbeiträge von 40.000 € beliebig auf die Ehepartner aufgeteilt werden.
Wenn Sie sich für eine Basisrente interessieren: Wir helfen gerne, die Details der angebotenen förderungsfähigen Produkte zu erläutern.KONTAKT
Basisrente für Arbeitnehmer
Die gesetzliche Rentenversicherung kann in Zukunft keine ausreichende Altersversorgung gewährleisten. Für einen gesicherten Ruhestand muss jeder Arbeitnehmer selbst vorsorgen. Hier ist die Basis-Rente eine sehr gute Wahl.
Was die Basis-Rente Arbeitnehmer bietet
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Steuerliche Förderung der Beiträge
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Steuerfreie Ansammlung der Kapitalerträge bis zum Rentenbeginn
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Altersvorsorge vor Rentenbeginn vor fremdem Zugriff vollständig geschützt
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Angespartes Kapital wird beim Arbeitslosengeld II nicht angerechnet
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Steuerliche Förderung einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich
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Obligatorische Hinterbliebenenleistung im Todesfall vor und nach dem Rentenbeginn
Jeder Arbeitnehmer zahlt Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Diese setzen sich aus dem Arbeitgeber- und dem Arbeitnehmeranteil zusammen und betragen 19,9 % des sozialversicherungspflichtigen Arbeiteinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) (Stand 2010).
Von dem steuerlich abzugsfähigen Höchstbetrag von 20.000 € pro Person muss dieser Beitrag abgezogen werden, um den maximalen Jahresbeitrag für die Basis-Rente zu ermitteln.

* Bei gemeinsam veranlagten Kunden kann die Summe der Höchstbeiträge von 40.000 € beliebig auf die Ehepartner aufgeteilt werden.
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Basisrente für Beamte
Auch Beamte können sich nicht alleine auf ihre Pension verlassen. Für sie ist die Basis-Rente die ideale Ergänzung für die Altersvorsorge. Beamte zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Was die Basis-Rente Beamte bietet
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Von der finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte unabhängige Altersvorsorge
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Steuerliche Förderung der Beiträge
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Steuerfreie Ansammlung der Kapitalerträge bis zum Rentenbeginn
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Steuerliche Förderung einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich
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Altersvorsorge vor Rentenbeginn vor fremdem Zugriff vollständig geschützt
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Obligatorische Hinterbliebenenleistung im Todesfall vor und nach dem Rentenbeginn
Zur Berücksichtigung des Wertes der Pension, die der Beamte vom Staat erhält, wird vom steuerlich abzugsfähigen Höchstbeitrag ein fiktiver Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen. Der Abzug beträgt 19,9 % der Beamtenbezüge, berechnet maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze Ost (max. 11.104 € =2010).
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Basisrente für Freiberufler
Eine Basis-Rente bietet freiberuflich Tätigen genau die flexible Altersvorsorge, die sie wünschen.
Was die Basis-Rente Freiberuflern bietet
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Freie Entscheidung über die Höhe der Beiträge
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Steuerliche Förderung der Beiträge
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Finanzierung in Abhängigkeit vom Unternehmensgewinn durch flexible Zuzahlungen
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Freie Wahl der Kapitalanlage ohne Kapitalvorschriften wie z. B. beim Versorgungswerk
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Steuerfreie Ansammlung der Kapitalerträge bis zum Rentenbeginn
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Altersvorsorge vor Rentenbeginn in voller Höhe Insolvenzgeschützt
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Steuerliche Förderung einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich
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Obligatorische Hinterbliebenenleistung im Todesfall vor und nach dem Rentenbeginn
Basis-Rente für Freiberufler
Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und ähnliche sind in Kammern organisiert.
Teilweise ist an die Kammerzugehörigkeit eine Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk gebunden.
Die Beiträge zu diesen Versorgungswerken sind vom steuerlich abzugsfähigen Höchstbeitrag von 20.000 € pro Person abzuziehen.

Wenn Sie sich für eine Basisrente interessieren: Wir helfen gerne, die Details der angebotenen förderungsfähigen Produkte zu erläutern.KONTAKT
Vorteile für Selbstständige
Mit der Rürup- oder Basisrente haben große Teile der Bevölkerung erstmals die Möglichkeit, aus unversteuertem Einkommen privat für ihr Alter vorzusorgen. Das Angebot wendet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler, die den Förderrahmen komplett für ihre private Vorsorge nutzen können. Aber auch Angestellte und insbesondere ältere Sparer profitieren von der großzügig bemessenen Förderung über steuerfreie Beiträge.
Rürup Rente: Steuervorteil mit der Basisrente
Eigenverantwortlich vorsorgen ist Pflicht.
Die Rürup-Rente (auch: „Basisrente") ist eine private Rentenversicherung, mit der Sie eigenverantwortlich für ihr finanzielles Auskommen im Alter sorgen können - lebenslange Rentenleistungen mit guter Rendite sind garantiert.
Hohe Rendite durch Steuervorteile
Wegen der hohen steuerlichen Förderung ist die Rürup-Rente besonders für Selbstständige und Freiberufler attraktiv. Anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Beiträge der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, wird Ihre Rürup-Rente angesammelt und später zuzüglich einer sicheren Verzinsung wieder an Sie ausgezahlt.
Dank der Steuervorteile liegt die Rendite der Rürup-Rente dabei deutlich über dem Zins für andere Anlageformen.
Zusatzbaustein Berufsunfähigkeitsversicherung
Als Ergänzung zur Altersvorsorge in Form der Rürup-Rente können Zusatzbausteine zur Absicherung für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abgeschlossen werden. Möglich ist auch die Vereinbarung von variablen Beitragszahlungen oder beitragsfreien Zeiträumen.
Produkte der Rürup-Rente sind Hartz-IV-sicher, sie werden also nicht als Vermögen bei der Bedürftigkeitsprüfung zum Bezug von Arbeitslosengeld II angerechnet.
Rürup-Vorsorge und gesetzliche Rente
Die gesetzliche Rente in der Krise!
Die Altersvorsorge in Deutschland fußt traditionell auf drei Säulen - der gesetzlichen Rente, der betrieblichen und der privaten Vorsorge.
Die gesetzliche Rente steckt in der Krise. Immer weniger Versicherte zahlen für immer mehr Rentner, ein Ende der Entwicklung ist nicht in Sicht.
Eigenverantwortung ist heute wichtiger denn je. Wenn Sie Ihr Leben im Ruhestand genießen und finanziell gut versorgt sein wollen, müssen Sie rechtzeitig privat vorsorgen.
Eigenverantwortlich vorsorgen mit der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Zur Privatvorsorge zählen auch Kapitallebensversicherungen, Sparguthaben, der Erwerb von Wertpapieren oder von Wohneigentum. Der Staat fördert private Altersvorsorge durch besondere Zuschüsse und Steuervergünstigungen.
Und anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Zahlungen der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, werden die Beiträge zu privaten Vorsorgeverträgen einschließlich der staatlichen Zulagen angespart und später zuzüglich Zins und Zinseszins als lebenslange Renten wieder ausgezahlt.
Die Ansparphase
Flexible Einzahlung
Als Rürup-Sparer können Sie so flexibel einzahlen, wie es Ihre finanziellen Verhältnisse erlauben. Bei finanziellen Engpässen können Sie mit Ihrem Vertragsunternehmen sogar ein Aussetzen der Beitragszahlungen für eine bestimmte Zeit vereinbaren.
Wachsende steuerliche Förderung
Für eine optimale Altersvorsorge sind allerdings regelmäßige Beitragszahlungen zu empfehlen. Die Beiträge zu Ihrer Rürup-Rente können Sie steuerlich absetzen - zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rente mit 70 Prozent im Jahr 2010, danach jährlich in Zwei-Prozent-Schritten steigend. Ab 2025 können die Beiträge dann voll geltend gemacht werden.
UNSER TIPP: Als Ergänzung zur Rürup-Rente bieten viele Anbieter zusätzlich Bausteine zur Absicherung für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit an: Der finanzielle Schutz bei Berufsunfähigkeit wird immer wichtiger, denn die gesetzlichen Leistungen bei vorzeitigem Berufsausstieg wegen Krankheit sind kaum noch der Rede wert
Die Auszahlungsphase
Frühestens ab 60.
Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus Ihrer Rürup-Vorsorge, wenn Sie das 65. Lebensjahr erreicht haben. Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab 60 beantragen - die monatlichen Rentenzahlungen sind dann natürlich geringer als bei Rentenbeginn erst mit 65.
Die Leistungen aus Rürup-Verträgen werden grundsätzlich als monatliche Rente gewährt - lebenslang und ganz gleich, welches Alter Sie erreichen.
Vorsorge auch für die Familie
Ansprüche aus einer Rürup-Rente sind nicht vererbbar, allerdings können Sie bereits bei Vertragsabschluss eine Hinterbliebenenrente für Ihren Ehepartner oder die Kinder vereinbaren. Die Ansprüche aus einer Rürup-Vorsorge dürfen ebenso wie gesetzliche Rentenansprüche nicht übertragen, beliehen oder veräußert werden, auch die Auszahlung in einem einmaligen Betrag ist nicht möglich. Ab 2040 erstmals ausgezahlte Rürup-Renten sind in voller Höhe steuerpflichtig, bis dahin gilt eine Übergangsregel.
Wie finde ich das passende Produkt?
Viele Anbieter, zahlreiche Produkte.
Es ist nicht einfach, im Dschungel der Rentenprodukte den richtigen Weg zu finden.
Wenn Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke mit einer Rürup-Rente schließen wollen, finden Sie sich einer Vielzahl von Anbietern und verschiedenen Produkten gegenüber.
Die Rürup Rente (Basisrente) gibt es in unterschiedlichen Produktvarianten. Als sichere klassische Rentenversicherung, als Fondsgebundene Variante oder mit Investmentzertifikaten. Alle Produktvarianten sind zertifiziert und geprüft.
Auf Beratung nicht verzichten.
Besonders wichtig ist die Anpassung Ihrer Privatvorsorge an Ihre persönliche Rentenlücke und Ihre individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Auch die optimale Nutzung der steuerlichen Förderung muss berücksichtigt werden. Auf eine gründliche Beratung sollten Sie daher nicht verzichten.
Für wen eignet sich die Rürup-Rente besonders?
Auf Selbstständige und Freiberufler zugeschnitten.
Aufgrund der steuerlichen Rahmenbedingungen ist die Rürup-Rente besonders auf Selbstständige und Freiberufler zugeschnitten, die während ihres Berufslebens oft gar keine Ansprüche auf eine gesetzliche Rente erwerben und deshalb in voller Eigenverantwortung für ihr Alter vorsorgen müssen.
Durch die hohen Steuerfreibeträge können Sie auch größere Beträge in ihre Rürup-Rente investieren und gleichzeitig von der staatlichen Förderung profitieren.
Wer sich in Kombination mit der Rürup-Rente zudem gegen Berufsunfähigkeit absichert, ist bereits vor Erreichen des Rentenalters gut geschützt.
Auch Arbeitnehmer und Beamte können profitieren
Auch als Arbeitnehmer mit gesetzlichem Rentenanspruch muss man heute zusätzlich vorsorgen. Die Rürup-Rente als sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge kann entscheidend helfen, wenn es darum geht, die persönliche Vorsorgelücke zu schließen. Arbeitnehmer profitieren genauso von der steuerlichen Förderung der Rürup-Rente, wie Freiberufler und beruflich Selbstständige.
Die Rürup-Rente ist Hartz-4-fest
Die Rürup-Rente bleibt auch bei Arbeitslosigkeit unangetastet.
Wer für längere Zeit arbeitslos wird, kann von der Arbeitsbehörde verpflichtet werden, seinen Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen zu bestreiten, bevor ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II entsteht.
Das gilt für Bankguthaben, Wertpapierdepots und in bestimmten Grenzen auch für Kapitallebensversicherungen - nicht aber für die steuerlich geförderte Privatvorsorge: Produkte der Rürup-Rente werden bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II nicht als Vermögen angerechnet und bleiben dadurch auch bei längerer Arbeitslosigkeit voll erhalten.
Viele Anbieter, zahlreiche Produkte.
Es ist nicht einfach, im Dschungel der Rentenprodukte den richtigen Weg zu finden. Wir helfen Ihnen gern und zeigen Ihnen den Weg.
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