Falls es mal Streit gibt...

rechtsschutzversicherung_uebernimmt_evtl_hohe_prozesskostenDiese Versicherung hilft Ihnen, Ihr gutes Recht durchzusetzen.
Egal ob in Ihrer Eigenschaft als Autofahrer, Freiberufler, Hausbesitzer, Privatperson oder Selbständiger.

ok Anwaltliche Unterstützung im Rechtsstreit
ok Rechtsschutz für die Familie
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Die Rechtsschutzversicherung ist eine der weniger wichtigen Versicherungen - wird häufig behauptet. Viel wichtiger sind Haftpflicht-, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread Disease), Risikolebens-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen. Erst wenn diese Versicherungen – bei entsprechenden Bedarf und in ausreichender Höhe – abgeschlossen sind und dann noch Geld verfügbar ist, könnte man erwägen, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Wer einen guten Anwalt hat, der von aussichtlosen Prozessen abrät und erfolgversprechende Prozesse gewinnt, braucht im Grunde keine Rechtsschutzversicherung.

Hohe Anwalts- und Gerichtskosten

Jedoch wenn es zu einem Prozess kommt, können die Anwalts- und Gerichtskosten sehr hoch ausfallen, denn sie richten sich nach der Höhe des Streitwertes. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt all diese Kosten und auch evtl. Gutachterkosten und währt unberechtigte Ansprüche ab.
Unser Tipp: Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen will, sollte auf jeden Fall einen Vertrag mit hoher Selbstbeteiligung wählen! Es macht keinen Sinn, kleine Streitigkeiten zu versichern.Zu beachten sind die vielen Bereiche, die nicht versichert sind. Dazu gehören beispielsweise das gesamte Familien- und Erbrecht (hier kann unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Beratung in Anspruch genommen werden) und auch alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauvorhaben. Kein Rechtsschutz besteht auch, wenn sich der Versicherungsfall entweder vor Versicherungsbeginn ereignet hat oder in die dreimonatige Wartezeit fällt. Versichert ist in der Regel auch nur die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, nicht deren Abwehr (dafür dienen vielmehr die Haftpflichtversicherungen).

Bei einigen Gesellschaften gibt es Senioren-Tarife, bei denen das Risiko Berufs-Rechtsschutz ab Rentenbeginn bzw. ab dem 60. Lebensjahr herausgenommen werden kann.

» FAQs — Fragen und Antworten Rechtsschutzversicherung:

Die Erfahrung zeigt: Prozesse sind nicht immer vermeidbar und die damit verbundenen Kosten unübersehbar. Doch so mancher verzichtet auf sein gutes Recht, weil er das hohe Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung fürchtet. Kein Wunder: Ein Rechtsstreit, bei dem es nur um 5.000 Euro geht, kostet über zwei Instanzen immerhin schon mehr als 5.000 Euro.
Besonders teuer wird es immer dann, wenn der Schadenersatz für schwere Personenschäden, etwa die Vollinvalidität eines Menschen, erstritten werden muss. Überschreitet der Streitwert die Millionenmarke, sind Prozesskostenrisiken zwischen 15.000 und mehr als 25.000 Euro keine Seltenheit. Wer nicht nur Recht haben, sondern sein Recht auch bekommen will, sollte eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Sie kann im Fall des Falles eine wertvolle Hilfe sein und bietet dem Versicherten die Gewissheit, sich sein Recht ohne finanzielle Risiken erstreiten zu können.

Wichtig: Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Hinweise zur Rechtsschutzversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind. Das sind die Kosten des Anwaltes nach der gesetzlichen Gebührenordnung, die Gerichtskosten einschließlich der Zeugengelder, Sachverständigengebühren und Gutachten sowie die Vollstreckungskosten, außerdem die Kosten des Prozessgegners, soweit der Versicherte diese Kosten zu tragen hat. Der Versicherer gewährt auch zinslose Darlehen für Strafkautionen. Der Versicherungsschutz gilt uneingeschränkt in Europa und den Mittelmeerstaaten. Nach den neuen Versicherungsbedingungen (ARB 2000) gibt es darüber hinaus - mit einer etwas geringeren Versicherungssumme und bei nicht beruflich bedingten Aufenthalten von bis zu 6 Wochen - weltweiten Versicherungsschutz. Ältere Verträge lassen sich problemlos auf diese neuen Bedingungen umstellen. Für die verschiedenen Lebensbereiche hält die Rechtsschutzversicherung diese Leistungbausteine bereit:
  • Arbeits-Rechtsschutz
    Wenn es zu Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis kommt.
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
    Wenn der Versicherte zum Beispiel Beamter ist und ihm ein Dienstvergehen vorgeworfen wird.
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
    Wenn der Versicherte Ansprüche auf Schadenersatz gegen einen Schädiger durchsetzen will.
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
    Für Prozesse vor dem Sozialgericht, weil beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung nicht angemessen leistet.
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
    Wenn wegen Steuern oder anderer Abgaben ein Prozess notwendig wird.
  • Straf- sowie Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
    Wenn man sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren verteidigen muss.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
    Wenn im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend gemacht oder abgewehrt werden müssen. Beispiel: Kaufvertrag, Reparaturauftrag, Versicherungsvertrag.
  • Verkehrrechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
    Wenn es beispielsweise Ärger um den Führerschein gibt.
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
    Etwa bei Mieterhöhungen und Kündigungen oder bei Belästigungen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen.
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
    Wenn der Versicherte sich im Familien- und Erbrecht beraten lässt.
Zur Abdeckung des individuellen Risikos bieten sich unterschiedliche Kombinationen aus diesen Bausteinen an. Wichtig ist der Verkehrs-Rechtsschutz für Eigentümer, Halter und Fahrer von Kraftfahrzeugen. Denn das Risiko, selbst in einen Unfall verwickelt zu werden und damit in die Schusslinie von juristischer Verfolgung zu geraten, wächst gleichzeitig mit dem Verkehrschaos auf unseren Straßen.Das umfassende Rechtsschutzpaket für den Privatbereich, der Familien- Rechtsschutz, gilt für Eltern, minderjährige Kinder und volljährige, unverheiratete Kinder unter 25, die noch in der Ausbildung sind. Die Kombination umfasst den privaten und bei Arbeitnehmern auch den beruflichen Bereich. Inklusive Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken wird es etwas teurer.Für den beruflichen und betrieblichen Bereich der Selbständigen und Freiberufler gibt es den Berufs- oder Firmen-Rechtsschutz. Der Umfang des jeweiligen Versicherungspaketes ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Verständigen Sie den Versicherer umgehend, wenn rechtliche Hilfe notwendig wird. Schildern Sie den Sachverhalt bei der Schadensmeldung möglichst genau und stellen Sie alle vorhandenen Unterlagen zur Verfügung. Achten Sie unbedingt auf die Einhaltung von Fristen. Dies gilt vor allem für Strafbefehle, Bußgeldbescheide, Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, sozialgerichtliche Klagen sowie Mahn- und Vollstreckungsbescheide.

Lesen Sie die gerichtlichen und behördlichen Bescheide, die Ihnen zugehen, gewissenhaft und stimmen Sie alle Schritte mit Ihrem Versicherer und dem beauftragten Anwalt ab.

Versichert ist der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als

  • Eigentümer,
  • Mieter,
  • Nutzungsberechtigter,
  • Pächter,
  • Vermieter,
  • Verpächter
von Gebäuden, Grundstücken und Wohnungen gem. der Angaben in der Versicherungspolice.
Der Versicherungsnehmer sollte seinen persönlichen Bedarf überprüfen und überlegen, welchen Risiken er ausgesetzt ist. Fachkundige Berater informieren darüber, welche Rechtsschutzpakete welche Risiken abdecken. Wer zum Beispiel viel mit dem Auto unterwegs ist, vor allem auch im Ausland, sollte nicht auf den Verkehrs-Rechtsschutz verzichten. Nützlich ist etwa auch der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken.

Die Rechtsschutzversicherung hilft in den meisten Rechtsfällen des täglichen Lebens. Allerdings gibt es Ausschlüsse: So sind zum Beispiel Verfahren wegen vorsätzlicher Straftaten, etwa Beleidigung, Diebstahl oder Betrug nicht versichert. Vom Versicherungsschutz sind außerdem alle Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen, Konkursverfahren gegenüber Versicherten, Streitigkeiten in unmittelbarem Zusammenhang mit der Errichtung oder dem genehmigungspflichtigen Umbau eines Gebäudes sowie - bei den meisten Angeboten - auch das Familien- und Erbrecht (mit Ausnahme vom Beratungs-Rechtsschutz) ausgeschlossen. Die Versicherung tritt auch dann nicht ein, wenn es um Spiel- oder Wettverträge geht.

Es wird ebenfalls kein Versicherungsschutz für solche Fälle gewährt, die sich vor dem Versicherungsbeginn angebahnt haben.

Die Texte sind teilweise aus der Broschüre „Gut und günstig versichert“ vom Bund der Versicherten e.V. entnommen.

Ausschlüsse: Diese Ereignisse sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, zum Beispiel Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen.

Beitragsangleichung:
Wenn im Vertrag vereinbart, kann sich der Beitrag während der Laufzeit erhöhen.

Bußgelder:
muss der Kunde selbst aufbringen.

Erfolgsaussichten:
Bevor der Versicherer das Kostenrisiko übernimmt, prüft er, ob der Rechtsstreit Chancen auf Erfolg hat.

Geltungsbereich:
bezeichnet die Länder, in denen der Versicherungsschutz gilt. Verträge nach den Versicherungsbedingungen ARB 2000 haben weltweite Gültigkeit.

Risikoveränderung
: Wenn sich das versicherte Risiko verändert, zum Beispiel das versicherte Auto verkauft wird oder sich der Kunde selbständig macht, muss dies der Versicherung gemeldet werden.

Versicherungssumme:
Die Rechtsschutzversicherung trägt Kosten bis zu der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme.

Vorsätzliche Straftaten:
In diesen Fällen, zum Beispiel bei Beleidigung, Diebstahl oder Betrug, gibt es keinen Versicherungsschutz.

Vorvertraglichkeit:
Wenn sich der Anlass für den Rechtsstreit vor dem vertraglichen Beginn der Versicherung ereignet hat, wird kein Versicherungsschutz gewährt.

Wartezeit:
Für die meisten Leistungsbausteine gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Dies bedeutet, dass sich ein Streit frühestens drei Monate nach Versicherungsbeginn angebahnt haben darf.


Wichtiger Hinweis
Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.

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