Privat für das Alter vorsorgen
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Sie suchen für sich eine private Altersvorsorge mit attraktiven Garantiezins und solider Gewinnbeteiligung oder eine chancenorientierte Anlage mit Fonds? Außerdem möchten Sie die Wahl zwischen einer garantierten lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung vorbehalten?
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KONTAKTDie private Rentenversicherung ist eine eigenverantwortliche Altersvorsorge, mit der Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke schließen können. Mit einer privaten Rentenversicherung sichern Sie sich den Anspruch auf eine lebenslange garantierte Rente - ganz gleich, welches Alter Sie erreichen.
Die gesetzliche Rente allein reicht nicht mehr aus um sich den gewohnten Lebensstandard auch im Alter leisten zu können. Der Staat allein kann diese Sicherheit nicht mehr garantieren, denn den Einzahlern ins gesetzliche Rentensystem stehen von Jahr zu Jahr mehr Rentenempfänger gegenüber. Gesetzliche Renten und Beamtenpensionen müssen deshalb in den kommenden Jahren immer weiter gesenkt werden. Das bedeutet für Sie mehr persönliche Verantwortung bei der finanziellen Lebensplanung, aber auch mehr Möglichkeiten, Ihre Altersvorsorge nach den eigenen Plänen und Wünschen zu gestalten.
Fragen & Antworten Rentenversicherung
Zwischen welchen Rentenversicherungsvarianten kann ich wählen?
Als Kunde haben Sie die Wahl, wie Sie Ihren Versicherungsschutz im Einzelnen gestalten wollen. Entscheiden Sie sich zwischen einer aufgeschobenen Rentenversicherung, einer Sofortrente oder einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht.
Aufgeschoben, sofort oder mit Kapitalwahlrecht
In eine aufgeschobene Rentenversicherung zahlen Sie während Ihres aktiven Arbeitslebens regelmäßig monatliche Beiträge ein, dafür erhalten Sie im Ruhestand lebenslang die vertraglich vereinbarte Rente plus Überschussbeteiligung.
Die Sofortrente ist vor allem für Ältere ("Best-Ager") ab 60 attraktiv: Sie zahlen einmalig einen größeren Geldbetrag ein, die regelmäßige Rente startet dann unmittelbar und wird Ihnen lebenslang geleistet.
Bei der Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht haben Sie bei Eintritt in den Ruhestand die freie Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und einer einmaligen hohen Kapitalabfindung.
Welche Vorteile bietet die private Rentenversicherung?
Anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Beiträge der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, werden Ihre Beiträge zur privaten Rentenversicherung für Sie persönlich angesammelt und später zuzüglich einer garantierten Verzinsung lebenslang an Sie ausgezahlt.
Ein Zukunftsrisiko wie das der gesetzlichen Rente besteht also bei der privaten Rentenversicherung nicht.
Die private Rentenversicherung garantiert im Alter ein zusätzliches laufendes Einkommen, das lebenslang gezahlt wird. Und nicht nur, wie bei anderen Formen der Altersvorsorge, bis das angesammelte Geld verbraucht ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte 80, 90 oder 100 Jahre alt wird. Die Lebensversicherer übernehmen das nicht vorhersehbare „Langlebigkeitsrisiko“, also das Risiko, wie lange ein Mensch lebt und Rente beziehen wird.
Flexibler als Riester- oder Rürup-Produkte
Beim Abschluss einer privaten Rentenpolice wird im Gegensatz zur Lebensversicherung
keine Gesundheitsprüfung verlangt. Durch die Möglichkeit des Kapitalwahlrechts ist die private Rente flexibler als Rentenprodukte nach dem
Riester- oder Rürup-Modell: Bei Eintritt in den Ruhestand haben Sie die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und der Auszahlung des angesparten Kapitals in einer Summe.
Meist endet die Rentenzahlung mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Dennoch können auch Angehörige mit einer privaten Rentenversicherung versorgt werden. Dazu wird bei Vertragsabschluss eine so genannte
Rentengarantiezeit vereinbart. Stirbt die versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlung, werden entsprechend der vereinbarten Rentengarantiezeit die noch nicht ausgezahlten garantierten Renten an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Eine andere Alternative ist die Vereinbarung einer
Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Die Rentenzahlung an die mitversicherte Person erfolgt dann lebenslang.
Die private Rentenversicherung bietet außerdem die Möglichkeit, im selben Vertrag zusätzlichen Risikoschutz wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung, einen Unfallschutz oder eine Hinterbliebenenabsicherung zu vereinbaren.
Einmalzahlung Rentenversicherung
Für ältere Menschen, die bereits Geld angespart haben und eine Rentenzahlung benötigen, kann sich jedoch der Abschluss einer privaten Rentenversicherung per Einmalzahlung mit der Vereinbarung einer sofort beginnenden lebenslangen Rentenzahlung lohnen. Voraussetzung ist, dass man sich einer guten Gesundheit erfreut und man auf ein langes Leben hoffen kann.Eine private Rentenversicherung eignet sich nahezu für jeden. Die aufgeschobene Variante ist vor allem auf Menschen jüngeren oder mittleren Alters zugeschnitten, die regelmäßig und über einen längeren Zeitraum bei gleichzeitig günstigen Beiträgen für ihr Alter vorsorgen wollen.
Kann man einen größeren Geldbetrag - etwa aus einer Lebensversicherung, einer Bankanlage oder einer Erbschaft - in die eigene Vorsorge investieren, kommt die aufgeschobene Rente gegen Einmalbeitrag oder - je nach Lebensalter - auch eine Sofortrente in Betracht.
Wer im Ruhestand flexibel bleiben will, weil er beispielsweise plant, im sonnigen Süden einen Alterssitz zu erwerben, kann sich durch eine Police mit Kapitalwahlrecht auch die Sofortauszahlung der Rente in einem Betrag sichern.
Muss ich meine private Rente versteuern?
Anders als bei der Riester- oder Rürup-Rente lassen sich die Beiträge zu privaten Rentenversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 geschlossen wurden, steuerlich nicht mehr als Sonderausgaben geltend machen.
Die Beiträge zu Ihrer Privatrente bestreiten Sie also aus Ihrem Nettoeinkommen. Das muss allerdings kein Nachteil sein - denn von den späteren Rentenzahlungen wird dann nur ein geringer Ertragsanteil besteuert. Weil der persönliche Steuersatz im Alter wegen des weggefallenen Arbeitseinkommens meist deutlich niedriger ist, als während der aktiven Berufstätigkeit, ergeben sich häufig sogar steuerliche Vorteile.
Sonderfall Kapitalauszahlung
Wenn Sie eine Privatrente mit Kapitalauszahlung wählen, müssen Sie den Ertrag voll versteuern, sofern die Police nach 2004 abgeschlossen wurde. "Ertrag" ist der Unterschiedsbetrag zwischen den von Ihnen eingezahlten Beiträgen und der ausgezahlten Versicherungssumme - ähnlich den Zinsen, die Sie mit einer Geldanlage bei der Bank erzielen.
Tipp: Wenn Sie sich Ihr Kapital erst nach Vollendung des 60. Lebensjahrs und nach Ablauf von zwölf Jahren auszahlen lassen, müssen Sie sogar nur die Hälfte des Ertrags versteuern.
Was Sie beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung beachten sollten
Beim Ausfüllen des Versicherungsantrages sollte Sie sich von einem Versicherungsmakler helfen lassen. Wichtig sind korrekte und vollständige Angaben zum Antragsteller und/oder der versicherten Person. Die Daten für den Vertragsbeginn und Vertragsablauf müssen genau eingetragen werden. Nur so kann der Versicherungsschutz umgehend gewährt werden.
- Folgenreich kann die Angabe des Bezugsberechtigten für den Todesfall sein. Ist das Bezugsrecht widerruflich, sind Änderungen jederzeit möglich. Wurde das Bezugsrecht jedoch unwiderruflich eingeräumt, lässt es sich nur noch mit Zustimmung des oder der Bezugs-berechtigten ändern. Wer sich bei dieser Angabe unsicher ist, kann auch nach Policierung der Versicherung noch entscheiden, wer die Auszahlung nach seinem Tod bekommen soll.
- Normalerweise müssen bei Abschluss einer Rentenversicherung keine Gesundheitsfragen beantwortet werden. Notwendig wird dies jedoch, wenn die Rentenversicherung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kombiniert werden soll. In diesem Fall ist die korrekte Beantwortung der im Antrag gestellten Gesundheitsfragen wichtig. Unverzichtbar ist die genaue Angabe von Vorerkrankungen. Hier sollte möglichst umfassend geantwortet werden, auch dann, wenn die Beschwerden aus Sicht des Versicherungsnehmers unerheblich waren. Auf Grundlage dieser Angaben muss die Versicherungsgesellschaft die Beitragshöhe kalkulieren und über einen eventuellen Zuschlag entscheiden. Normalerweise ist dies jedoch nicht der Fall. Je nach Höhe der gewünschten Versicherungssumme und dem Alter der zu versichernden Person sind unterschiedliche Gesundheitsfragen zu beantworten. In einigen Fällen kann auch ein Arztbesuch notwendig werden. In jedem Fall muss ein Hausarzt benannt werden, zumindest der Arzt, der sich mit dem Gesundheitszustand am besten auskennt.
- Wichtig ist die Lektüre des „Kleingedruckten“, das über die Vertragsbedingungen informiert. Hierzu zählt beispielsweise die Information, dass die Versicherungsgesellschaft ermächtigt wird, beim angegebenen Arzt Auskunft über Erkrankungen zu verlangen. Dazu gehören aber auch Angaben über Kündigungsmöglichkeiten und -fristen.
Wie finde ich das richtige Rentenprodukt?
Private Rentenversicherung, Riester- oder Rürup-Rente, Lebensversicherung, fondsgebundene Rentenprodukte - die Vielfalt der angebotenen Vorsorgevarianten scheint oft unübersichtlich. Dass private Altersvorsorge in Eigenregie heute aber zwingend notwendig ist, ist jedem klar.
Kleines Lexikon zur Privaten Rentenversicherung
Antragsteller: ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten und zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sich selbst und erhält im Erlebensfall die Versicherungsleistung.
Beleihung der Rentenversicherung: ist in der Regel bis zur Höhe des Rückkaufswertes möglich und meist günstiger als ein Bankkredit.
Gesundheitsprüfung: ist für eine Rentenversicherung nicht erforderlich. Sie ist unter Umständen erforderlich, wenn zum Beispiel eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen werden soll. Im Normalfall genügt hier die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen. Ärztliche Untersuchungen sind meist erst bei höherem Eintrittsalter oder hohen Berufsunfähigkeitsrenten üblich.
Kapitalertragsteuer: Bei einer Rentenversicherung mit weniger als zwölf Jahren Laufzeit unterliegen die Zinserträge der Kapitalertragsteuer. Kündigt der Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung vor Ablauf von zwölf Jahren, so wird die Steuer vom Versicherungsunternehmen einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.
Police: Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, ist die Police.
Rentengarantie: Die Zahlung der Rente ist für eine bestimmte Zeit - meistens fünf oder zehn Jahre - garantiert, auch wenn der Rentner während dieser Zeit stirbt. Die Renten werden dann für die Dauer der verbliebenen Rentengarantiezeit an die Hinterbliebenen weitergezahlt.
Rückkaufswert: Der bei der Kündigung einer privaten Rentenversicherung zu erstattende Betrag wird auch Rückvergütung genannt. Im ersten Jahr nach Vertragsabschluss ist in der Regel noch kein Rückkaufswert vorhanden. Da für das Versicherungsunternehmen für die Vertragseinrichtung und Vertragsverwaltung Kosten anfallen, können dem Versicherten auch bei einer späteren Kündigung nicht alle gezahlten Beiträge zurückerstattet werden. Erst gegen Ende der Vertragslaufzeit übersteigt die Rückvergütung im Normalfall die Summe der gezahlten Beiträge.
Wichtig:
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine Hinweise zur privaten Rentenversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.
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