
Häufig möchten Banken Ihnen noch eine teure
Restschuldversicherung (RSV), auch Restkreditversicherung genannt, mitverkaufen, die den Kredit deutlich verteuern. Restschuldversicherungen sind jedoch keine Voraussetzung für den Kredit. Sie sollten sich nicht zum Abschluss drängen lassen, sondern andere
Angebote vergleichen.
Die Restschuldversicherung soll die Rückzahlung übernehmen, wenn der Kreditnehmer arbeitlos oder arbeitsunfähig wird bzw. verstirbt. Sie sollten jedoch unbedingt auf die "Fußangeln" Bedingungen achten.
kostenlos online vergleichen und online abschließen
Fragen und Antworten (FAQ):
Varianten der Restschuldversicherung (RSV)
Grundsätzlich gibt es drei Arten von Restschuldversicherungen:
- Mindestabsicherung = Absicherung des Todesfalles.Im Falle des Todes wird der Restkredit vom Restschuldversicherer übernommen und belastet nicht die Hinterbliebenen.
- Kombi-Absicherung = Absicherung des Todesfall und Arbeitsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit. Die Restschuldversicherung leistet bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit und übernimmt die Kreditraten bei vorrübergehender Arbeitsunfähigkeit.
- Komplett-Absiicherung = Die Restschuldversicherung leistet nicht nur bei Arbeitsunfähigkeit und Todesfall, sondern auch bei Arbeitslosigkeit
Wann ist eine Restschuldversicherung notwendig?
In Abhängigkeit der Kredithöhe, des Einkommens und der persönlichen Lebenssituation raten Banken vor Kreditvergabe meist zu einer Restschuldversicherung. Wenn Sie z.B. verheiratet sind, schulpflichtige Kinder haben und Sie durch einen Unfall für längere Zeit oder dauerhaft arbeitsunfähig, oder Ihren Arbeitsplatz unvorhergesehen verlieren übernimmt die Restschuldversicherung den Kredit/ Ratenzahlung bis Sie wieder arbeitsfähig sind oder eine neue Arbeitsstelle haben.
Bedingungen Restschuldversicherungen
Sie sollten sich unbedingt die mit den Bedingungen der Restschuldversicherung ansehen.
- Die Wartezeit bei Arbeitslosigkeit kann einige Monate bzw. ein Jahr betragen, ehe die Versicherung einspringt. Als Kreditnehmer müssten sie die Raten dann vom Arbeitslosengeld bezahlen.
- Auch der Zahlungszeitraum ist häufig begrenzt auf 12 oder 24 Monate.
- Arbeitsunfähigkeit wegen einer physischen Erkrankung ist meistens ausgeschlossen.
Um einen Kredit nicht unnötig zu verteuern sollten Sie unbedingt prüfen ob Ihr Risiko nicht bereits durch andere Versicherungen (z.B.
Berufsunfähigkeitsversicherung,
Unfallversicherung,
Risikolebensversicherung abgedeckt sind.
Für Ihre Absicherung gibt es aber wesentlich bessere Möglichkeiten.
Fragen Sie uns einfach.