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Hinterbliebenenschutz, für die Zukunft Ihrer Angehörigen.

Insbesondere der Ernährer einer Familie mit kleinen Kindern sollte eine Risikolebensversicherung zur Hinterbliebenenvorsorge abschließen.

Wichtiger Schutz, um Kinder, Lebenspartner und Geschäftspartner  für den Todesfall abzusichern. Die Höhe der erforderlichen Summe ist von der individuellen familiären und finanziellen Situation abhängig. Allgemeine Informationen als pdf Risiko-lebensversicherung.pdf
  • Im Todesfall zahlt Sie die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme aus
  • hoher Schutz zu niedrigen Beiträgen
  • niedrige Prämie durch Sofort-Verrechnung der Gewinn-Anteile
  • Onlineabschluss in wenigen Minuten

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FAQ´s Wir informieren Sie gern und haben die wichtigsten Fragen zur Risikolebensversicherung zusammengefasst:

Mit einer Risikolebensversicherung kann das Todesfallrisiko finanziell abgesichert werden. Sollte dem Versicherungsnehmer etwas zustoßen, wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Kapital für die Altersvorsorge wie bei der Kapitallebensversicherung wird nicht gebildet. Neben der Risikolebensversicherung benötigt jeder Berufstätige eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese kann als Zusatzversicherung zur Risikolebensversicherung (Achtung: nicht zu verwechseln mit der ungünstigen Kapitallebensversicherung!) wesentlich billiger als zwei selbständige Verträge. Es kann sogar sein, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung, kombiniert mit einem Todesfallschutz, günstiger ist als eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung.

Beachten Sie auch unsere Entscheidungshilfe Berufsunfähigkeitsversicherung oder Schwere-Krankheiten-Versicherung.
Insbesondere zur Absicherung von Krediten bietet sich eine Restschuldversicherung an. Dies ist eine Risikolebensversicherung, deren Versicherungssumme entsprechend der Tilgung oder um einen festen Betrag abnimmt und die dadurch noch günstiger ist als eine Risikolebensversicherung mit fester Versicherungssumme.
Die Risikolebensversicherung bietet einen hohen finanziellen Schutz für wenig Geld, zusätzlich sind die Leistungen für den Todesfall garantiert. Selbst dann, wenn der Versicherte bereits nach Zahlung des ersten Beitrags stirbt, haben die Hinterbliebenen den vollen Anspruch auf die vereinbarte Versicherungssumme. Besonders geeignet ist die Risikolebensversicherung daher für junge Familien mit schmalem Geldbeutel, die den hohen Risikoschutz für ihre/n Ernährer/in benötigen. Dieser Schutz ist für junge Leute besonders wichtig, weil Berufseinsteiger die Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht vorweisen können und damit die Anspruchsvoraussetzung beispielsweise für die Zahlung von Witwen- oder Witwerrenten nicht erfüllen.
Nach Eingabe Ihrer Daten in den online Risiko- Lebensversicherung- Vergleichsrechner wird Ihnen der Jahres- Tarifbeitrag und tatsächlicher Zahlbeitrag der Risikolebens-versicherung angezeigt.

Erläuterung: Der niedrigere Zahlbeitrag ergibt sich nach der Verrechnung von Überschüssen mit den ebenfalls ausgewiesenen Tarifbeiträgen. Überschüsse entstehen bei einer Risikolebensversicherung immer dann, wenn zum Beispiel weniger Todesfälle eintreten als im Tarifwerk kalkuliert, oder durch Kosteneinsparungen, zum Beispiel im Verwaltungbereich des Versicherungsunternehmens.

Die Überschüsse können nicht garantiert werden. Im ungünstigsten Fall - wenn keine Überschüsse zur Beitragsverrechnung genutzt werden können - sind maximal die Tarifbeiträge zu bezahlen.
Diese Form der Risikolebensversicherung eignet sich vorrangig für die finanzielle Absicherung von Darlehen mit laufender Tilgung. Die Versicherungssumme passt sich hier stets der verbliebenen Restdarlehenssumme an. Vorteil: Es werden nicht mehr Beiträge gezahlt als gerade zur Darlehensabsicherung nötig. Je nach Tarif der gewählten Versicherungsgesellschaft ist es möglich, Risikolebensversicherungen entweder mit einer linear fallenden Versicherungssumme oder mit degressiv beziehungsweise progressiv fallenden Versicherungssumme abzuschließen. Besonders geeignet ist diese Versicherung daher für Häuslebauer, die ihre Angehörigen im Falle ihres Todes vor einer Zwangsversteigerung des neuen Heims schützen wollen.

Umtauschrecht

Eine Risikolebensversicherung kann ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Kapitallebensversicherung zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung umgetauscht werden. Dieser Umtausch ist auch dann möglich, wenn die versicherte Person inzwischen erkrankt sein sollte. Für den Umtausch ist eine schriftliche Erklärung des Versicherungsnehmers bis spätestens neun Monate nach Vertragsbeginn erforderlich. Wer den Umtausch nach Ablauf von mindestens zehn Jahren beantragt, kann nur in eine Kapitallebensversicherung tauschen, deren Laufzeit die der Risikoversicherung nicht übersteigt.

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Eine Risikolebensversicherung kann problemlos mit einer Berufsunfähigkeit- Zusatzversicherung kombiniert werden. Diese Zusatzversicherung garantiert dem Versicherten im Falle der Berufsunfähigkeit mindestens die Beitragsfreistellung seiner Risikolebensversicherung. Er muss sich im Falle der Berufsunfähigkeit also nicht auch noch Gedanken um seine Altersvorsorge machen. Zusätzlich zur Beitragsbefreiung ist die Vereinbarung einer Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, maximal für die Dauer der Vertragslaufzeit, möglich. Eine Berufsunfähigkeitsrente soll sicherstellen, dass der persönliche Lebensstandard weitestgehend erhalten bleibt. Die Laufzeit der Berufsunfähigkeit- Zusatzversicherung kann zwar von der Laufzeit der Hauptversicherung abweichen, in der Regel wird jedoch keine kürzere Laufzeit vereinbart.
Unfallzusatzversicherung
Wer diesen Baustein abschließt, sichert seinen Angehörigen eine zusätzliche Leistung, wenn er durch einen Unfall ums Leben kommt. Der Betrag ist in der Regel genauso oder doppelt so hoch wie die Versicherungssumme der Hauptversicherung.
Sie sollten unbedingt eine ausreichend hohe Versicherungssumme wählen. Die Höhe sollte am besten - mit fachkundiger Beratung - ermittelt werden. Das 3- 5- fache Brutto-Jahreseinkommen absichern (Stiftung Warentest). Sichern Sie sich mit Ihrem Partner gegenseitig ab. Versicherungsverträge haben in der Regel eine Laufzeit über mehrere Jahrzehnte, daher sollten sich Versicherte finanziell nicht übernehmen um die Beiträge langfristig problemlos aufbringen zu können. Wird Anfangs ein besonders hoher Versicherungsschutz benötigt, etwa, insbesondere wenn kleine Kinder zu versorgen sind, dann sollte ein Tarif gewählt werden, der zu Beginn eine hohe Todesfallleistung vorsieht, die Versicherungssumme jedoch über die Jahre hinweg abnimmt.
Störzel-Finanz Tipp: Von Anfang an sollte jedoch eine höhere Summe versichert werden, da deren Wert durch die Inflation immer geringer wird und eine Erhöhung zu einem späteren Zeitpunkt nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich ist. Wenn sich die Versorgungslage im Alter des/der Ernährer/s um die 50 bis 55 Jahre „entspannt", weil dann die Kinder meistens selbst Geld verdienen und aus dem Haus sind, ist eine Reduzierung der Versicherungssumme problemlos bei jeder Gesellschaft möglich.Zur Absicherung der Hinterbliebenen immer eine ausreichend hohe Risikolebensversicherung, nicht jedoch eine Kapitallebensversicherungen abschließen!
Lassen Sie sich beim Ausfüllen des Versicherungsantrages durch einen kompetenten Makler unterstützen. Denn die Angaben zum Antragsteller und/oder der versicherten Person sowie die Daten für den Vertragsbeginn und -ablauf müssen korrekt und vollständig eingetragen werden. Nur so kann der gewünschte Versicherungsschutz umgehend gewährt werden.
Folgenreich kann die Angabe des Bezugsberechtigten für den Todesfall sein. Ist das Bezugsrecht widerruflich, sind Änderungen jederzeit möglich. Wurde das Bezugsrecht jedoch unwiderruflich eingeräumt, lässt es sich nur noch mit Zustimmung des oder der Bezugsberechtigten ändern. Wer sich bei dieser Angabe unsicher ist, kann auch nach Policierung der Versicherung noch entscheiden, wer die Auszahlung nach seinem Tod bekommen soll.
Ganz wichtig beim Abschluss einer Lebensversicherung ist die korrekte Beantwortung der im Antrag gestellten Gesundheitsfragen, vor allem die sorgfältige Angabe der Vorerkrankungen. Hier muss möglichst umfassend geantwortet werden, auch dann, wenn die Beschwerden aus Sicht der zu versichernden Person unerheblich waren. Auf Grundlage dieser Angaben muss die Versicherungsgesellschaft die Beitragshöhe kalkulieren und über einen eventuellen Zuschlag entscheiden. Normalerweise ist dies jedoch nicht der Fall. Je nach Höhe der gewünschten Versicherungssumme und dem Alter der zu versichernden Person sind unterschiedliche Gesundheitsfragen zu beantworten. In einigen Fällen kann auch ein Arztbesuch notwendig werden. In jedem Fall muss ein Hausarzt benannt werden, zumindest der Arzt, der sich mit dem Gesundheitszustand am besten auskennt.
Besonders wichtig ist die Lektüre des „Kleingedruckten", das über die Vertragsbedingungen informiert. Hierzu zählt beispielsweise die Information, dass die Versicherungsgesellschaft ermächtigt wird, beim angegebenen Arzt Auskunft über Erkrankungen zu verlangen. Dazu gehören aber auch Angaben über Kündigungsmöglichkeiten und -fristen.

UNSER TIPP: Ihr Partner wird als = Versicherungsnehmer und Sie als = Versicherte Person im Versicherungsantrag eingetragen.

Antragsteller: ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten, an den die Todesfallleistung gezahlt werden soll. In der Regel ist er auch der Beitragszahler.

Gesundheitsprüfung: Sie ist im Allgemeinen die Voraussetzung für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Im Normalfall genügt die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen. Ärztliche Untersuchungen sind meist erst ab Versicherungssummen von 125.000 € oder bei höherem Eintrittsalter üblich.

Police: Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, ist die Police.

Überschussbeteiligung: Überschüsse bei Risikolebensversicherungen entstehen durch eine rationelle Verwaltung der gewählten Versicherungsgesellschaft und insbesondere dadurch, dass weniger Todesfälle eintreten, als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben. Die Überschüsse bei der Risikolebensversicherung werden normalerweise zur Verrechnung mit den Tarifbeiträgen genutzt. Der tatsächlich zu zahlende Beitrag verringert sich dann entsprechend.

Versicherte Person: ist die/derjenige, deren Leben versichert ist. Dabei ist der Gesundheitszustand bei Antragstellung beziehungsweise ihre Krankheiten für das Versicherungsunternehmen wichtig. Denn wenn die versicherte Person stirbt, wird die Versicherungsleistung fällig.

Wichtiger Hinweis
Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluss einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.

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