Unfall_schnell passiert Invalidität und dann
Jeder kennt es, eine kleine Unachtsamkeit
und schon ist es passiert.

Ein falscher Schritt, man rutscht aus und stürzt auf der Treppe. Alle vier Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall. Meist bleibt es beim Schreck, denn viele Unfälle verlaufen glücklicherweise glimpflich. Doch häufig führen Unfälle auch zu schweren Verletzungen.
  • Absicherung finanzieller Risiken bei Unfallen (Einmalige Invaliditätsleistung mit Progression)
  • Lebenslange Unfallrente
  • Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
  • Todesfall-Leistung
  • Weltweiter Vesicherungsschutz

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Mit einer Unaffversicherung für den Notafall geschützt

60% der Deutschen haben keine Unfallversicherung. Die Unfallversicherung in der Freizeit ist ein oft unterschätztes Risiko den zwei von drei Unfällen ereignen sich in der Freizeit.
Für Hausfrauen, Rentner und Selbständige und Freiberufler ist die private Unfallversicherung sogar die einzige Möglichkeit sich gegen Unfälle abzusichern; daher eher unentbehrlich für diesen Personenkreis. Zu einem Unfall kommt es in Deutschland alle 5 Sekunden. Als Betroffener wäre es gut wenn man dann eine entsprechende Absicherung hätte. Die Unterschiede beim  Preis-Leistungsverhältnisse sind zwischen den einzelnen Anbietern sehr groß.
Damit es kein böses Erwachen gibt...

» FAQs – Wir informieren Sie gern und haben die wichtigsten Fragen und Antworten zur Unfallversicherung zusammengefasst:

Die gesetzliche Unfallversicherung reicht nicht aus.

Zwar sind Arbeiter und Angestellte automatisch Mitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung, die vom Arbeitgeber finanziert wird. Doch viele verlassen sich fälschlicherweise auf diesen Schutz - ohne zu wissen, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur dann greift, wenn sich der Unfall während des Jobs oder auf direktem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ereignet.

Wer jedoch zu Hause oder in der Freizeit stürzt, ist also auf keinen Fall versichert - dabei geschieht dort fast jeder zweite Unfall.

Ob auf dem Weg zur Arbeit, auf der Baustelle, beim Renovieren, während des Frühjahrsputzes oder in der Freizeit: Ein Unfall kann immer passieren. In einigen Fällen erleidet der Verunglückte leichte Verletzungen, in anderen kommt es zu schweren Beeinträchtigungen mit langjährigen Folgen.

Von einem Unfall spricht man dann, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das so genannte Unfallereignis, Gesundheitsschäden erleidet.
Ebenfalls als Unfall gilt,
wenn durch erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder gerissen werden. Die private Unfallversicherung leistet in diesen Fällen insbesondere dann, wenn der Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder zum Tod führt.

Ein solcher Unfall kann hohe finanzielle Belastungen nach sich ziehen: Beispielsweise wenn die Wohnung oder das Auto behindertengerecht umgebaut werden muss und Betreuungskosten anfallen.

Wer sich absichern möchte, sollte deshalb eine private Unfallversicherung abschließen. Sie zahlt dem Versicherten eine zuvor fest vereinbarte Summe - über die er unabhängig von den tatsächlichen Kosten oder Einbußen frei verfügen kann.

Die private Unfallversicherung schützt dagegen rund um die Uhr und das weltweit. Außerdem zahlt sie unabhängig von sonstigen Leistungen, die der Versicherte etwa aus Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- oder gesetzlicher Unfallversicherung bezieht.

Die Unfallversicherung ist wichtig für alle, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread Disease) abschliessen können (z.B.Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, Kinder, Rentner) um den Verlust der Arbeitskraft zumindest nach einem Unfall abzusichern. Versicherungsschutz besteht im Allgemeinen 24 Stunden am Tag und weltweit. Die Unfallversicherung ersetzt durch eine Kapitalzahlung und/oder eine Rente im Falle einer Unfallinvalidität den Verlust der Arbeitskraft.

Jedes Jahr erleiden rund neun Millionen Menschen in Deutschland eine Unfallverletzung. Die meisten davon sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.

Unfallverletzungen in Millionen Menschen


Unfall_Statistik_Wo passieren Unfälle
Laut Statistik ereignet sich in der Bundesrepublik Deutschland alle vier Sekunden ein Unfall. Gegen die körperlichen Folgen eines solchen Unfalls kann man sich natürlich kaum schützen, aber gegen die finanziellen Folgen schon. Die im Invaliditätsfall geleisteten Zahlungen stehen Ihnen frei zur Verfügung, egal ob der Umbau der eigenen Wohnung notwendig wird oder eine langwierige Behandlung finanziert werden muss.

Auf gar keinen Fall. Eine Unfallversicherung ist mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vergleichbar, das eine Produkt kann das andere nicht ersetzen.

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei Unfall und Krankheit - aber nur wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegt.
  • Die Unfallversicherung zahlt nur im Falle eines Unfalls. Der Schutz tritt allerdings schon bei kleinsten dauerhaften Beeinträchtigungen in Kraft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verunglückte seinen Beruf weiter ausüben kann oder nicht.
  • Die Höhe der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und der Einschränkung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (Invaliditätsgrad). Außerdem werden diese Leistungen unabhängig von anderen bestehenden Versicherungen gewährt.
Wenn beispielsweise ein Büroangestellte unfallbedingt eine Gehbehinderung erleidet, kann er seinem Beruf unter Umständen weiter nachgehen. Das hat zur Folge, dass er keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält. Die Unfallversicherung dagegen berücksichtigt die deutliche Einschränkung entsprechend seiner körperlichen Leistungsfähigkeit und zahlt.

Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung oder Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread Disease) wird keine vorher fest vereinbarte Leistung erbracht, sondern nur ein Prozentsatz der gewählten Invaliditätssumme ausgezahlt, welcher sich nach dem Grad der Invalidität richtet.

Eine private Unfallversicherung ersetzt nicht die Berufsunfähigkeitsversicherung und sollte ergänzend abgeschlossen werden.

Versicherungsschutz für Unfälle in der Freizeit oder im Haushalt
  • Leistung bei unfallbedingten körperlichen Beeinträchtigungen
  • Absicherung bei teilweiser oder vollständiger Invalidität
  • Erstattung unfallbedingter Bergungskosten
  • Leistung für kosmetische Operationen nach Unfällen
  • Todesfallleistung für die Hinterbliebenen möglich
  • Schutz rund um die Uhr, weltweit
  • Leistung erfolgt unabhängig von der beruflichen Tätigkeit
Leistungsumfang individuell und umfassend.Die private Unfallversicherung springt sowohl bei Unfällen im Beruf als auch in der Freizeit ein. Je nach Versicherung, können unterschiedliche Hauptleistungen vereinbart werden: Einmalzahlung bei Invalidität, Unfalltod, Krankenhaustage- und Genesungsgeld, Unfallrente.

Invaliditätsleistung

Kern der privaten Unfallversicherung ist die Absicherung einer unfallbedingten Invalidität. Unter Invalidität versteht man eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit.
Die private Unfallversicherung zahlt
  • wenn eine solche Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt;
  • ein Arzt sie spätestens nach drei weiteren Monaten feststellt
  • und der Versicherte seinen Anspruch spätestens 15 Monate nach dem Unfall gegenüber der Versicherung geltend macht.
Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der vorher vereinbarten Versicherungssumme. Der Grad der Invalidität wird dabei nach der so genannten Gliedertaxe bestimmt. Sie ist Teil des Versicherungsvertrages.

Ein Beispiel:
Thomas Mustermann hat eine Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart. Durch einen Unfall verliert er ein Auge. Dieser Verlust bedeutet nach der Gliedertaxe eine Invalidität von 50 Prozent. Thomas Mustermann erhält daher als Kapitalabfindung 50 Prozent der Versicherungssumme ausgezahlt - das sind in seinem Fall also 50.000 Euro.
Diese Leistung bekommt Thomas Mustermann auf jeden Fall. Auch dann, wenn seine Invalidität Folge eines Arbeitsunfalls war und er bereits Geld aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten hat. Aber auch dann, wenn er einen Autounfall hatte und Ansprüche gegen die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung seines Unfallgegners bestehen.

Wer die Invaliditätsleistung erhöhen möchte, kann entweder die Versicherungssumme heraufsetzen oder vertraglich eine so genannte Progression vereinbaren - das ist eine stufenweise Steigerung der Leistungen je nach Invaliditätsgrad. In Betracht kommt auch eine dynamische Unfallversicherung: Versicherungssumme und Beiträge steigen bei diesen Verträgen jährlich in einem zuvor fest vereinbarten Umfang. Welches Modell für Sie in Betracht kommt, hängt von ihren individuellen Bedürfnissen des Versicherten ab. Verbraucher sollten sich dazu von ihrer Versicherung oder einem Versicherungsmakler beraten lassen.

Todesfallleistung

In vielen Tarifen von Versicherungsgesellschaften ist die Todesfallleistung in geringer Höhe – z.B. mit 2.500 Euro - automatisch enthalten und wird an die Hinterbliebenen ausbezahlt, wenn der Unfall innerhalb eines Jahres nach dem Unfallt an dessen folgen versirbt. Es gibt in der Regel zwei Versicherungssummen: Eine für den Fall einer Unfallinvalidität und eine für den Fall des Unfalltodes.   
Störzel-Finanz Tipp: Lediglich die Mitversicherung einer geringen Versicherungssumme für den Todesfall ist ratsam. Den Todesfallschutz benötigen jedoch nur diejenigen, die Hinterbliebene zu versorgen haben.
Hier ist alllerdings der Abschluss einer Risikolebensversicherung sinnvoller

Übergangsleistung/Übergangsentschädigung

Die im Vertrag vereinbarte Übergangsentschädigung soll Schwerverletzten Hilfe bieten - beispielsweise um eine Heilbehandlung zu finanzieren. Sie wird ausgezahlt wenn
  • seit dem Unfall sechs Monate vergangen sind,
  • weiterhin eine unfallbedingte Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit von mehr als 50 Prozent besteht,
  • diese Beeinträchtigung bis dahin ununterbrochen bestanden hat.

Tagegeld

Bei einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit wird für die Dauer einer ärztlichen Behandlung der vereinbarte Tagegeldsatz gezahlt. Wer in seiner Arbeitsfähigkeit nur teilweise beeinträchtigt ist, erhält einen anteilig abgestuften Betrag. Die Vereinbarung einer Tagegeldzahlung lohnt sich vor allem für Selbstständige - schließlich haben sie in einer solchen Situation immer einen Verdienstausfall.

Krankenhaustagegeld

Bei vollstationärer Behandlung von Unfallfolgen in einem Krankenhaus zahlt die Versicherung Krankenhaustagegeld. Und zwar vom Tag der Aufnahme bis zum Tag der Entlassung über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren.
In der privaten Unfallversicherung sind regelmäßig weitere Leistungsarten automatisch mit versichert, z.B. kosmetische Operationen, Bergungskosten, Sofortleistungen bei schweren Verletzungen. 
Unser Tipp: Der Einschluss einer Dynamik sowie anderer Extras (z.B. Unfall-Tagegeld, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld) ist nicht empfehlenswert.
  • Einzel- Unfallversicherung

    Sie ist die klassische Form der privaten Unfallversicherung. Versichert ist immer eine einzelne Person. Sie kann sich je nach Angebot des Versicherers aus dem Katalog der Leistungsarten einen individuellen Versicherungsschutz zusammenstellen.
  • Familien-Unfallversicherung

    Mit dieser Vertragsvariante kann sich eine ganze Familie über einen einzigen Vertrag versichern. Da die Versicherungsgesellschaften dadurch Kosten sparen, ist die Familienversicherung preis-günstiger als der Einzelvertrag.
  • Kinder- Unfallversicherung

    Diese Form der Unfallversicherung sichert speziell Kinder ab. Vollenden sie das 18. Lebensjahr, wird der Vertrag auf den Erwachsenen-Tarif umgestellt. Ein Vorteil der Kinder-Unfallversicherung ist, dass sie ein größeres Spektrum von Risiken versichert – bis zum 10. Lebensjahr sind beispielsweise bestimmte Formen von Vergiftungen eingeschlossen. Versicherungsnehmer ist bei der Kinder-Unfallversicherung in der Regel ein Elternteil. Stirbt er, wird die Unfallversicherung beitragsfrei bis zum 18. Lebensjahr des Kindes fortgeführt.
  • Kinder- Invaliditätsversicherung

    Diese Versicherung sichert gegen die finanziellen Folgen von Kinder-Invalidität durch eine Krankheit oder einen Unfall ab. Wenn das Kind einen Behinderungsgrad von mindestes 50 Prozent erleidet, leistet die Versicherung eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe. Die Versicherung zahlt die Rente so lange, wie der Grad der Behinderung durch einen gültigen Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird.
  • Gruppen-Unfallversicherung

    Voraussetzung für den Abschluss einer Gruppen-Unfallversicherung ist, dass sich mehrere Personen durch einen einzigen Versicherungsnehmer – etwa den Arbeitgeber, einen Verein oder Veranstalter – gemeinsam versichern lassen. Dazu sind in der Regel mindestens drei Versicherte notwendig. Die Prämie ist normalerweise nach der Anzahl der versicherten Personen gestaffelt. Sie liegt deutlich niedriger als bei Einzelversicherungen.
  • Freizeit- Unfallversicherung

    Hierbei handelt es sich um eine besondere Form, die nur außerhalb des Berufes Versicherungsschutz bietet. Hausfrauen, Rentner oder Arbeitslose können diese Versicherung daher nicht abschließen.
  • Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr

    Diese Unfallversicherung ist mit einem Sparvorgang gekoppelt. Die Versicherung zahlt am Ende der Vertragslaufzeit die eingezahlten Beiträge abzüglich Versicherungssteuer und Teilzahlungszuschläge zurück – unabhängig davon, ob in dieser Zeit Leistungen aus der Unfallversicherung erbracht wurden oder nicht. Hinzu kommt eine Gewinnbeteiligung. weiter lesen ...
    Störzel-Finanz Tipp: Zum Thema Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr lesen sie bitte das Kapitel „überflüssige Versicherungen
Jeder Versicherte sollte seinen individuellen Versicherungsbedarf ermitteln. Die Versicherungssumme für den Fall der Invalidität lässt sich mittels einer Faustformel schätzen:
  • vereinbaren Sie mindestens das Dreifache des Bruttojahreseinkommens. Damit können Sie nicht nur den gewohnten Lebensstandard sichern, sondern auch wichtige Zusatzlasten wie den behindertengerechten Ausbau der Wohnung tragen.
oder weitere Faustregel:
  • 30 Jahre = 6x Bruttojahreseinkommen
  • 40 Jahre = 5x Bruttojahreseinkommen
  • 50 Jahre = 4x Bruttojahreseinkommen

Manche Versicherungsgesellschaften bieten zusätzlich eine sogenannte Progressionsstaffel an. Bei Invalidität steigt dann die Entschädigungssumme überproportional zum Grad der Invalidität, da auch überproportionale Kosten gedeckt werden müssen.

Zudem sollte eine Progression vereinbart werden. Dadurch steigen die Versicherungsleistungen bei höheren Invaliditätsgraden progressiv an, in der Regel ab 25% Invalidität bis zu 300% bei 100 Prozent Unfallinvalidität.

Unser Tipp: Eine höhere Progression z.B. 500% oder 1000 % ist nicht zweckmäßig, stattdessen sollte die Grundversicherungssumme bei Invalidität höher gewählt werdenWichtig ist also die Vereinbarung einer hohen Versicherungssumme für den Invaliditätsfall.

Junge Leute und Hausfrauen sollten sich mit einer Grundsumme von mindestens 200.000 € versichern. Zusätzlich sollte eine Progression vereinbart werden. Bei dem Ernährer einer Familie sollte man die Invaliditätsgrundsumme nach seinem Alter und Einkommen festlegen.

Die Beiträge für eine private Unfallversicherung hängen somit von den vereinbarten Leistungsbausteinen und der Versicherungssumme ab. Ein sehr gutes Versicherungspaket für einen Erwachsenen ist bereits ab 150 Euro im Jahr zu haben.

Bei einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung oder Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread Disease) kann die Invaliditätssumme entsprechend reduziert und eventuell auf eine Progression verzichtet werden.

Wir helfen Ihnen bei der Wahl des richtigen Versicherungspakets für Ihre Unfallvorsorge.

  • Wichtig ist es, im Versicherungsvertrag eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu vereinbaren. Der individuelle Bedarf sollte mit Hilfe eines fachkundigen Beraters ermittelt werden. Die Versicherungs- oder Invaliditätssumme orientiert sich in der Regel am Jahreseinkommen des Versicherten und beträgt gewöhnlich das Fünf- bis Sechsfache davon.

  • Die Vereinbarung einer hohen Progression sollte nicht dazu verleiten, die Versicherungssumme zu niedrig anzusetzen. Die Progression ermöglicht eine sehr hohe Absicherung bei Vollinvalidität, greift aber erst ab einem bestimmten Invaliditätsgrad. Wer auch bei niedrigeren Invaliditätsgraden gut abgesichert sein will, sollte besser eine höhere Grundversicherungssumme und eine etwas niedrigere Progression vereinbaren.

  • Wenn der gewählte Tarif eine Todesfallleistung vorsieht oder diese erwünscht ist, sollte in jedem Fall der oder die Bezugsberechtigte im Vertrag angegeben werden. Dies ist auch noch nach Ausstellung des Versicherungsscheines möglich.

  • Wichtig ist die Lektüre des Kleingedruckten, das über die Vertragsbedingungen informiert. Hier finden sich zum Beispiel auch Angaben zur Gliedertaxe, einem wichtigen Instrument zur Ermittlung der Entschädigungshöhe. Außerdem informiert die Versicherungsgesellschaft den Versicherten darüber, welche Umstände vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

  • Bei Abschluss einer privaten Unfallversicherung kann festgelegt werden, dass sich die Versicherungssumme in jedem Jahr um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen soll. Dieser Dynamik kann der Versicherte innerhalb von sechs Wochen nach der Erhöhung widersprechen. Wird die dynamische Erhöhung der Versicherungssumme zweimal hintereinander abgelehnt, entfällt diese Möglichkeit für die Restlaufzeit des Vertrages.


Antragsteller: Er ist der Versicherungsnehmer und unterschreibt den Antrag.


Gesundheitsprüfung: Allgemein ist eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Im Normalfall wird nur nach einigen sehr schweren Erkrankungen gefragt, wie zum Beispiel Hämophilie (Bluterkrankheit). Nicht versicherbar sind Personen, die pflegebedürftig oder geisteskrank sind.
Gliedertaxe: Die so genannte Gliedertaxe bestimmt den Grad der Invalidität.

Einstufung der Invaliditätsgrade nach Prozent*:

Arm


Bis oberhalb des Ellenbogengelenks
Unterhalb des Ellenbogengelenks

70%
65%
60%

Auge

Beide Augen
Ein Auge

100%
50%

Bein

ber Mitte des Oberschenkels
Bis Mitte des Oberschenkels
Bis unterhalb des Knies
Bis Mitte des Unterschenkels

0%
60%
50%
45%

Finger

Daumen
Zeigefinger
Ein anderer Finger

20%
10%
5%

Fuß

 

40%

Hand

 

55%

Ohr

Gehör auf beiden Ohren
Gehör auf einem Ohr

60%
30%

Sinnesbeeinträchtigung

Geruchsinn
Geschmackssinn

10%
5%

Zehen

Große Zehe
Eine andere Zehe

5%
2%

* Unverbindliche Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) - Auszug


Invalidität: Als invalide gilt, wer dauerhaft in seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.
Kompakt-Tarif: Kompakt-Tarife bieten den Kunden mehrere Leistungsarten im Paket an.
Police: Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherten, ist die Police.
Unfall: Versicherungstechnisch liegt ein Unfall vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich und von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung die Wirbelsäule oder ein Gelenk verrenkt wird beziehungsweise Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Versicherte Person: Als versicherte Person gilt derjenige, dessen Unfallrisiko versichert ist. Erleidet die versicherte Person einen Unfall, wird die Versicherungsleistung entsprechend dem verbleibenden Invaliditätsgrad und der sonstigen Vereinbarungen erbracht.
Wichtiger Hinweis
Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.

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