
Die Glasversicherung gehört eher zu den weniger wichtigen Versicherungen, weil der Bruch einer Scheibe -hoffentlich- eine Familie nicht in den finanziellen Ruin stürzen wird.
Die Glasbruchversicherung bietet eine Allgefahrendeckung. Das bedeutet: Egal warum Ihr Glas kaputt geht, der Schaden wird durch Ihre Glasbruchversicherung ersetzt.
Enthalten sind dabei alle Glasflächen die zur Wohnung gehören, wie z.B. Fenster, Türen, Duschkabinen, aber auch Möbelverglasungen, Bilderrahmen, Spiegelflächen usw.
Nicht versichert sind Haushaltsgläser des täglichen Gebrauchs wie Trinkgläser, Blumenvasen, Glasschüsseln.
Soweit zusammenhänge Glasflächen eine Fläche von mehr als 6m² erreichen, muss der Versicherungsschutz speziell vereinbart werden.
Nicht zwangsläufig eingeschlossen sind im Versicherungsschutz:
- Wintergärten,
- Sonnenkollektoren und
- Ceran-Kochfelder.
Wer hierfür spezifisch Versicherungsschutz wünscht, muss genau auf die Einschlüsse achten.