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FAQ´s Wichtige Fragen und Antworten zur Hundehaftpflichtversicherung
Wann braucht man eine Hundehalterhaftpflichtversicherung?
Die Hundehalterhaftpflicht ist die Versicherung die bei der Haltung und Beaufsichtigung von Hunden sinnvoll ist. Weil auch Hunde einen erheblichen Schaden anrichten können und für evtl. Schäden grundsätzlich der Halter verantwortlich ist, sollte jeder Hundehalter eine solche Versicherung besitzen.Viele Hundebesitzer unterschätzen das Haftungsrisiko in der Annahme, dass ein gutmütiger Hund keine Schäden verursache. Die Mehrzahl der Schadensfälle wird jedoch nicht durch Aggressionen der Hunde verursacht. Vielmehr kommt es zu zahlreichen Schäden durch Beißereien mit dritten Hunden, wobei es für die Ersatzpflicht keine Rolle spielt, ob der eigene Hund lediglich zurückgebissen hat.
Problematisch sind aber vor allem große Schäden, die verursacht werden, weil ein Hund im Spiel oder in einer Schreckreaktion Unfälle verursacht (z.B. auf die Strasse laufen oder erschrockene Radfahrer etc.).
Im Gegensatz zur Privathaftpflicht geht man hier nicht von einem Verschulden aus, sondern der Hundehalter haftet auch ohne eigenen Einfluss für das Verhalten seines Hundes. Die wichtigste Bestimmung über die Schadenersatzpflicht regelt § 833 Satz1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder ein Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
- Die Haftung ist der Höhe nach im Allgemeinen nicht begrenzt.
- Es muss grundsätzlich der tatsächliche Schaden ersetzt werden !
Beispiele aus der Schadenspraxis:
- Ihr Hund rennt über die Straße und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall.
- Ihr Hund verletzt den Postboten
- Ihr Hund verletzt ein anderes Tier
Was leistet eine Hundehalterhaftpflichtversicherung?
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen frei (der Geschädigte hat aber keinen Direktanspruch an den Versicherer).Der Versicherer leistet bei Schadensereignissen die den Tod, eine Verletzung oder eine sonstige Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder Tieren zur Folge hat. Des weiteren leistet der Versicherer auch bei Schadensereignissen die die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hat, sowie bei Vermögensschäden die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.
Hierbei übernimmt ihre Hundehalterhaftpflichtversicherung für Sie folgende Aufgaben:
- Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
- Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
- Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
Je Schadensfall leistet der Versicherer generell Schadensersatz bis zur maximalen Höhe der Versicherungssumme, bei mehreren Schäden während des Versicherungsjahres in der Regel jedoch nicht mehr als das Doppelte der beantragten Deckungssumme.
Besonderheit Kampfhunde
Die Hundehaftpflichtversicherung unterscheidet hierbei in Hunde welche der Kampfhundeverordnung unterliegen (sogenannte„Kampfhunde“) und andere Rassen. Für Kampfhunde gelten in der Regel teurere Tarife, die immer eine Eigenbeteiligung (Selbstbehalt) im Schadensfall vorsehen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass auch Mischlinge in denen entsprechende Rassen enthalten sind als Kampfhunde eingestuft werden müssen.Was ist nicht versichert?
Eine Haftpflichtversicherung die für alle Schadensereignisse aufkommt gibt es nicht !Es gibt in jeder Haftpflichtversicherung deshalb sogenannte Ausschlüsse.
Nicht versichert ist zum Beispiel:
- selbst erlittene Schäden
- Schäden die vorsätzlich herbeigeführt wurden.
- die gewerbliche und betriebliche Verwendung von Hunden.
- Schäden an Figuranten (Scheinverbrechern).
Wer ist versichert?
Versichert ist grds. der Versicherungsnehmer als Hundehalter und Tierhüter sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.Wann besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der sogenannte Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und auch die Folgebeiträge termingerecht entrichtet werden.Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer.
Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.
Was ist beim Abschluss zu beachten?
Weil Sie dem Gesetz nach unbegrenzt und Lebenslang für Schäden aufkommen müssen, empfiehlt sich der Abschluss einer möglichst hohen Deckungssumme. (mindestens 2 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden).Vor Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung sollten Sie unbedingt immer mehrere Angebote einholen, weil die Prämien- und Leistungsunterschiede zum Teil erheblich sind. Ab dem zweiten Hund gewähren einige Versicherer Prämiennachlässe.
Sie sollten grundsätzlich nur Jahresverträge abschließen, damit Sie jährlich die Möglichkeit haben Ihren bestehenden Vertrag zu kündigen um eventuell zu einem günstigeren Anbieter wechseln zu können.
Sie sollten unbedingt die jährliche Zahlungsweise wählen, da Ihnen bei halbjährlicher, vierteljährlicher und monatlicher Beitragszahlung meist ein Ratenzahlungszuschlag berechnet wird.
Was ist im Schadenfall zu beachten?
Dem Versicherer sind alle Schäden unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) schriftlich anzuzeigen.Dabei ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann. Der Unfallhergang ist ausführlich und wahrheitsgemäß zu schildern.
Sie sind nicht berechtigt -ohne Rücksprache mit ihrer Versicherer - einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten.
Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.
Kommt es zu einem Rechtsstreit so ist die Prozessführung dem Versicherer zu überlassen.
Tipp: Im Schadensfalle sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Versicherungsmakler in Verbindung setzen.Er ist Ihnen in der Regel bei der gesamten Schadensabwicklung behilflich.
Sollten Sie Ihren Vertrag bei einem Direktversicherer abgeschlossen haben, der über keinen Außendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.
Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es?
Grundsätzlich verlängern sich Versicherungsverträge die für die Dauer von mindestens einem oder mehrere Jahre abgeschlossen werden automatisch um ein weiteres Jahr wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet werden.- Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird. - Außerordentliche Kündigung:
bei Prämienerhöhung:
Erhöht der Versicherer auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge, ohne dass sich der Versicherungsumfang ändert, so kann der Versicherungsnehmer innerhalb 1 Monats nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
im Schadensfall:
Hat der Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag seitens des Versicherungsnehmers und auch seitens des Versicherers gekündigt werden.
Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.
Bei Tod des Hundes erlischt der Vertrag automatisch wegen Risikowegfalles und bedarf daher keiner Kündigung. Sie sollten jedoch ihre Versicherung darüber informieren.
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