Ein Unfall kann sich jederzeit und überall ereignen.

Sie tragen für Ihr Unternemen, Ihre Mitarbeiter und auch  für Ihre Familie Verantwortung. Wenn Ihnen in der Freizeit ein Unfall passiert sind Sie nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Die Berufsgenossenschaft zahlt erst eine Rente wenn die Erwerbsfähigkeit mindestens 26 Wochen um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Aber viele Unternehmer sind nicht in der Berufsgenossenschaft versichert.

Mit einer Unternehmer-Unfallversicherung schützen sich weltweit rund um die Uhr.


Sie können unter folgenden Leistungen wählen:

Unfall Rente
Sie und Ihre Mitarbeiter erhalten eine monatliche Rentenzahlung.

Bereits im Falle einer Invalidität von 1 % einmalige Kapitalleistung
Um damit notwendige Umbauten am Haus/Wohnung und Ihrem Auto zu finanzieren. Oder eine Berufsumschulung zu bezahlen.

Unfall-Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
Damit lassen sich die Kosten Ihres Krankenhausaufenthalt bezahlen.

Tagegeld
"Lohnfortzahlung" bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit.

Todesfalleistung
Die vereinbarte Todesfallsumme wird an die Hinterbliebenen ausbezahlt wenn der Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall verstirbt.

Meistens werden zuschlagsfrei weitere Leistunen angeboten:

  • Kuren
  • Such- und Bergungskosten
  • Kosten für unfallbedinge kosmetische Operationen


Soweit Sie nähere Informationen benötigen oder unsicher bezüglich Ihres Bedarfs sind, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne -ggf. über eine interaktive Onlineberatung- hinaus.

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